Was ist die Alleinstellungsbehauptung?
Eine Alleinstellungsbehauptung ist die Aussage eines Marktteilnehmers, dass er allein eine gesonderte bzw. hervorgehobene Stellung im jeweiligen Markt einnimmt. Anders ausgedrückt: Er allein habe einen Vorsprung auf seine Konkurrenten.
Eine solche Behauptung kann nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb unlauter und somit rechtswidrig sein. Ist die werbende Aussage wahr, der Vorsprung deutlich und von gewisser Stetigkeit, so hält der BGH diese für zulässig und nicht etwa für unlauter.
Unsere Leistungen zum Thema Alleinstellungsbehauptung
- Prüfung der Zulässigkeit ihrer geschäftlichen Handlungen
- Rechtliche Beratung in Fragen des Werberechts
- Durchsetzung von Ansprüchen nach Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
- Verfolgung unlauterer Werbung
- Verfolgung von Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- Verfolgung von Nachahmungen und Plagiaten aus Markenrecht oder Wettbewerbsrecht
- Abwehr von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
- Verhandlungstrategie & Prozesstaktik
- Prüfung der Aktivlegitimation