Was ist die Bagatellklausel?
Unter einer Bagatelle versteht man im allgemeinen Sprachgebrauch eine Kleinigkeit bzw. eine Angelegenheit von geringer Bedeutung. Bis zum Jahre 2015 gab es die sog. Bagatellklausel im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Nicht jedes unlautere Marktverhalten war per se unzulässig. Es musste vielmehr geeignet sein, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. In der heutigen Fassung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb lässt sich diese Bagatellklausel nicht mehr finden.
Unsere Leistungen zum Thema Bagatellklausel
- Durchsetzung von Ansprüchen nach Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
- Verfolgung unlauterer Werbung
- Verfolgung von Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- Verfolgung von Nachahmungen und Plagiaten
- Abwehr von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
- Verhandlungstrategie & Prozesstaktik