Was ist eine Spitzenstellungsbehauptung?
Bei einer Spitzenstellungsbehauptung gibt der Werbende an sein Produkt oder Unternehmen sei bspw. „das Beste“ oder „das Günstigste“. Es wird also behauptet man habe auf dem jeweiligen Markt die Stellung die nicht zu überbieten ist. Spitzenstellungsbehauptungen sind zulässig insofern sie wahr sind oder es sich aber um eine Aussage handelt die objektiv nicht überprüfbar ist.
Unsere Leistungen zum Thema Spitzenstellungsbehauptung
- Prüfung der Zulässigkeit ihrer geschäftlichen Handlungen
- Rechtliche Beratung in Fragen des Werberechts
- Durchsetzung von Ansprüchen nach Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
- Verfolgung unlauterer Werbung
- Verfolgung von Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- Verfolgung von Nachahmungen und Plagiaten aus Markenrecht oder Wettbewerbsrecht
- Abwehr von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
- Verhandlungstrategie & Prozesstaktik
- Prüfung der Aktivlegitimation