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Focus Markenrecht
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Kosten & Vergütung

Nachvollziehbar. Fair. Angemessen.

Was wir nicht tun

LHR kommt oft erst dann ins Spiel, wenn andere nicht mehr weiter wissen. Da wir unsere Spezialisierung und Erfahrung stets individuell zum vollen Einsatz bringen, gibt es bei LHR keine Flatrates, Mengenrabatte oder sonstige Sonderangebote. Die Bearbeitung von „08/15“-Sachverhalten oder Massenrechtsfällen mit Textbausteinen und Autorespondern liegt uns nicht. Deswegen gibt es bei uns auch – außer in Bezug auf ausgewählte Bereiche und Pro-Bono-Projekte – keine kostenlosen (Erst-)Beratungen.

Vorher wissen, was unsere Leistung kostet

Wer sich an uns wendet, bekommt eine erstklassige, individuelle Beratungsleistung, die ihren Preis hat. Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten legen wir für unsere Mandanten aber natürlich höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung unserer Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind.

Wir bieten unseren Mandanten die folgenden Abrechnungsmodelle an:

    1. Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei dieser Abrechnungsmethode richten sich die entstehenden Kosten nach dem Streitwert der Angelegenheit. Falls wir gerichtlich für Sie tätig werden, ist die Abrechnung nach dem RVG immer zwingend, wenn eine etwaige Honorarvereinbarung hinter den gesetzlichen Gebühren zurückbleiben würde.
    2. Vereinbarung eines Stundenhonorars. Eine Abrechnung nach Stunden bietet sich an, wenn der Umfang der Tätigkeiten noch nicht feststeht, etwa dann, wenn eine längerfristige Zusammenarbeit bzw. Beratung gewünscht ist. Der Stundensatz unserer Arbeit variiert dabei, wie schwierig die Angelegenheit ist (Auslandsbezug, etc.). Die anwaltliche Arbeitsstunde kostet 350 € – 490 € netto. Unsere Mandanten können sich darauf verlassen, dass sie vor Arbeitsbeginn über den voraussichtlichen Zeitaufwand informiert werden. Eine minutengenaue Abrechnung mittels unserer modernen Zeiterfassung gewährleistet zudem eine genaue Nachprüfbarkeit der abgerechneten Leistungen.
    3. Vereinbarung eines Pauschalhonorars. Eine pauschale Vergütung ist sinnvoll, wenn sich der Umfang des Arbeitsaufwands von vorne herein abschätzen lässt und es sich um ein einmaliges Projekt handelt. Für unsere Mandanten besteht so höchste Planungssicherheit.

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