Umgang mit einer Abmahnung
Eine Abmahnung ist für jedes Unternehmen – egal, ob kleines Startup oder börsennotierte AG – ein einschneidendes Ereignis Wir zeigen Ihnen die 5 größten Fehler, die Sie bei Erhalt einer Abmahnung machen können. Jede der fünf Reaktionsmöglichkeiten kann aber auch die optimale Antwort auf eine Abmahnung sein. In unserem LHR-Ratgeber erläutern wir Ihnen die folgenden 5 Reaktionsmöglichkeiten:
1. Unterlassungserklärung
Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann, insbesondere wenn sie vom Gegner vorformuliert wurde, ein großer Fehler sein.
2. Zurückweisung des Anspruchs
Auch, wenn Sie dazu vielleicht ein großes Bedürfnis verspüren: In dem Fall, in dem Sie vermuten, dass die Abmahnung auf unlauteren Motiven bzw. Geldschneiderei beruht, kann es ein großer Fehler sein, die Abmahnung zurückzuweisen.
3. Richtig schweigen
Sie wollen die Abmahnung gleich dem Papierkorb vermachen? Eine Abmahnung einfach zu ignorieren, empfiehlt sich zwar nicht immer, aber öfter, als Sie glauben!
4. Negative Feststellungsklage
Als Reaktion auf eine Abmahnung können Sie sofort eine negative Feststellungsklage mit dem Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens der vom Gegner geltend gemachten Ansprüche erheben.
5. Schutzschrift
Wenn es klare Anhaltspunkte für Verteidigungsmöglichkeiten gibt, sollten Sie eine Schutzschrift erwägen.