Umgang mit einer negativen Bewertung
Egal, ob Sie Online-Händler, Arzt oder Anwalt sind oder sich anderweitig unternehmerisch betätigen: Ihre Kunden, Patienten, Mandanten, Arbeitnehmer und
auch die Konkurrenten reden über Sie!
1. Ignorieren
Negatives Feedback im Internet kann man ignorieren. Dies kann jedoch ein großer Fehler sein.
2. Rechtfertigen
Schlechter Service kommt vor. Irren ist menschlich.
Manchmal wirkt eine Stellungnahme oder gar Entschuldigung beim Kunden daher Wunder und macht auch bei potentiellen Neukunden einen guten Eindruck.
3. Löschen lassen
Eine Beseitigung der Bewertung kann klug sein, wenn die Bewertung eindeutig geschäftsschädigend ist und auch eine Stellungnahme nicht helfen würde. Dann muss
sie schlicht weg. Aber das ist auch bei negativen Kommentaren nicht zwingend.
4. Anwalt einschalten
Als Reaktion auf eine negative Bewertung können Sie einen Anwalt beauftragen,
der Ihre Interessen professionell und mit Nachdruck vertritt. Nicht immer ist das
die richtige Antwort.
5. Einstweilige Verfügung
Gerichtliche Schritte sollten grundsätzlich nur das letzte Mittel (ultima ratio) sein, einen Streit mit einem Kunden beizulegen. Eine schnelle einstweilige Verfügung kann allerdings auch Wunder wirken.