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Landgericht Berlin: BILD darf Medienpreis nicht „OSGAR“ nennen

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Einer Pressemitteilung des Landgerichts Berlin zufolge darf die Axel Springer AG unter Bezeichnung „OSGAR“ oder „Bild-OSGAR“ keine Auszeichnungen, Preise, Prämien, Prädikate oder Trophäen ausloben oder verleihen.

Das hat das Landgericht Berlin (Landgericht Berlin, Urteil vom 2. August 2011, Az. 16 O 168/10, das Urteil liegt noch nicht mit Gründen vor) auf Klage der Academy of Motion Pictures Arts and Sciences mit Sitz in Beverly Hills entschieden.

Diese vergibt seit 1929 für herausragende Leistungen im Filmbereich die Trophäe „Oscar“ und hatte sich durch die jährliche Verleihung eines Preises unter dem Namen „OSGAR“ in Leipzig durch die Axel-Springer-AG in ihren Markenrechten verletzt gesehen.

Dem ist das Landgericht gefolgt. Wegen der Ähnlichkeit beider Bezeichnungen bestehe Verwechslungsgefahr.

Die Axel-Springer-AG hatte sich unter anderem erfolglos darauf berufen, ihr Preis sei nach dem sächsischen Schausteller und Marktschreier Oskar Seifert (1861 – 1932) benannt, von dem sich auch die bekannte Redewendung „frech wie Oskar“ ableite.

Quelle:

Pressestelle der Berliner Zivilgerichte

Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin

 

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