Aber wehe Sie wehren sich!
„Aber kommen Sie bloß nicht auf die Idee, gegen die Durchsuchung Widerspruch einzulegen. Damit handeln Sie sich bloß Ärger ein.“
Nur mit Mühe konnte ich den Mandanten davon überzeugen, dass man bei der Staatsanwaltschaft zumindest einmal Akteneinsicht beantragen sollte und einem daraus nach bisherigen rechtsstaatlichen Grundsätzen kein Strick gedreht wird. Über das Recht zu Schweigen hat man ihn nicht aufgeklärt, sondern eher eine Stillhaltepflicht gegenüber dem Staat daraus gemacht. Ganze Polizeiarbeit. (zie)