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Amazon wegen „Preisparitätsklausel“ verklagt

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Das Verkaufsportal hood.de tritt in die Fußstapfen seines berühmten Namensvetters aus Sherwood Forest und sagt der mächtigen Verkaufsplattform Amazon den Kampf an, um die freie Preisgestaltung im Internet zugunsten einfacher Händler und Verbraucher zu schützen. Diese sei durch die sogenannte Preisparitätsklausel von Amazon bedroht.

Was regelt die Preisparitätsklausel?

Vor einiger Zeit hat Amazon für seine Marktplatz-Betreiber die Regel aufgestellt, dass sie ihre Waren bei Amazon nicht teurer anbieten dürfen, als sie dies bei anderen Portalen oder in eigenen Online-Shops tun:

„Wenn Sie sich entscheiden, über Amazon.de zu verkaufen, müssen Sie sicherstellen, dass sowohl der Gesamtpreis als auch der entsprechende Artikelpreis jedes Artikels, den Sie auf Amazon.de anbieten, gleich niedrig oder niedriger sind, als der niedrigste Gesamtpreis und entsprechende Artikelpreis zu dem Sie oder mit Ihnen verbundene Unternehmen diesen Artikel auf nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen anbieten. […] Die Bedingungen zur Parität gelten nicht bei Nachlässen, Rabatten, Aktionsangeboten oder sonstigen Konditionen, die wir nicht anbieten oder unterstützen können (jedoch nur so lange, bis wir diese anbieten oder unterstützen) oder bei Bedingungen, die Sie ausschließlich Großeinkäufern anbieten.“

Wir berichteten.

Wettbewerbs- und kartellrechtliche Relevanz

Diese Klausel will die Hood Media GmbH, Betreiber des besagten Verkaufsportals, gerichtlich überprüfen lassen. Laut heise.de vertritt sie die Ansicht, dass die von Amazon durchgesetzte Preisparität zu einer faktischen Mindestpreisfestsetzung in allen anderen Vertriebskanälen führe. Insoweit widerspreche die Preisparität geltendem Kartellrecht und sei auch aus lauterkeitsrechtlicher Sicht unzulässig, da es zu einer unzulässigen Beschränkung des Wettbewerbs komme. Insbesondere werde den Händlern die Möglichkeit genommen, bei anderen Plattformen, die im Vergleich zu Amazon niedrigere Provisionen erheben, die gleichen Waren mit einem entsprechenden Preisvorteil für Verbraucher anzubieten.

Aber nicht nur Sorgen um die unternehmerische Entscheidungsfreiheit der Händler und entgangene Preisvorteile für Verbraucher dürften hood.de veranlasst haben, gegen die von Amazon eingeführte Praxis einzuschreiten. Durch die Preisparitätsklausel sah das Portal auch sein eigenes Geschäftsmodell in Mitleidenschaft gezogen:

„Bei einem Verstoß gegen die Preisparitätsklausel droht dem jeweiligen Händler aber der Ausschluss vom Amazon-Marketplace“, erläutert Ryan Hood, Gründer und Geschäftsführer von hood.de. Die herausragende Marktstellung und Reichweite der Amazon-Plattform macht sie für viele Händler dennoch höchst attraktiv, mit der Folge, dass sich Händler immer wieder dazu entscheiden, alternative Online-Plattformen gar nicht zu nutzen, wie Hood ergänzt.

Unabhängig von den tatsächlichen Hintergründen bleibt der Fall in rechtlicher Sicht durchaus spannend. Auch seine praktische Relevanz für den Online-Handel ist nicht zu unterschätzen. Wir werden weiter berichten. (pu)

(Bild: © DOC RABE Media – Fotolia.com)

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