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Berichte aus der Parallelwelt, Teil 6 – Rechtsrelevanz im Medium Internet – Der universitäre Umgang mit dem Thema Urheberrecht

lehrerMitte Oktober des letzten Jahres besuchte ich mit großer Vorfreude ein Seminar an meiner Universität, in welchem der Umgang mit historischen Quellen im Internet thematisiert wurde. Es wurde in den Bereich E-Learning kategorisiert, in welchem so genannte Einführungsvideos zur Textrecherche im Medium Internet konzipiert werden sollten.

Die Grundidee ist lobenswert, denn gerade Historiker lernen das Internet als keine oder nur wenig relevante Zitationsquelle kennen, der sehr skeptisch gegenüber gestanden wird.

Als Grundlage des eigens zu erstellenden Films wurde Microsofts beliebte Präsentationssoftware PowerPoint genannt, dessen kreative Möglichkeiten man für seine Arbeit nutzen sollte. Mal davon abgesehen, dass das Programm PowerPoint darauf basiert, dass Einzelbilder beziehungsweise Einzelfolien hintereinander gezeigt und zu einer Präsentation kombiniert werden und sich somit nicht für das Medium Film oder Video eignet, hätte innerhalb des Seminarprogramms erklärt werden müssen, in welchem Umfang es gestattet ist, urheberrechtliche Werke zu verwenden, insbesondere in Bezug auf Bild-, Video- und Tonquellen.

Erst meine Nachfragen zur Veröffentlichung von Medien im Internet ließ das Thema zur Sprache kommen, man versuchte, mich zu umgehen. Ich wandte mich im Auftrag der Lehrperson an meine Kommilitonen, ich fragte nach, ob es erlaubt wäre, eine Präsentation einfach so ins Internet zu stellen. Meine Mitstudenten wussten an dieser Stelle auch nicht weiter und fanden meine Nachfrage abwegig. Diese Reaktion verwunderte mich sehr und ließ mich einige Nachforschungen anstellen.

Die Universität als rechtsfreie Zone?

Die Reaktionen meiner Mitstudenten zeigen, dass das Thema Urheberrecht nur einen geringen Stellenwert in den Köpfen der Menschen, welche die Universität besuchen, besitzt. Natürlich wird einem Studenten das richtige Zitieren beigebracht, da eine unterlassene Quellenangabe bei einem eigens verfassten Text ein rechtswidriges Plagiat darstellt und nicht geduldet wird. Auch die Verwendung von Bild- oder Tonquellen in einer schrift- oder mündlichen Prüfungsleistung wird in Einführungsseminaren erklärt, hier wird ebenfalls auf das richtige Zitieren einer Quelle Wert gelegt.

Überraschenderweise führte eine Befragung meinerseits von Kommilitonen und Freunden zu dem Ergebnis, dass sich viele der Zitationspflicht und das Setzen von Quellenangaben im Internet nicht bewusst sind und dieses Verhalten zu häufig toleriert wird – sogar innerhalb der Universität.

Es kann meiner Meinung nach sehr gefährlich sein, in Schulen und Universitäten nicht über die Formen des Urheberrechts aufzuklären, insbesondere wenn es in den Bereich Neue Medien geht. Der Medientypus Internet sollte nicht unterschätzt werden, gerade wenn es um die Verbreitung von eigenen Inhalten in Form von Werbung oder Selbstdarstellung geht. Viele Portale, in denen es primär um die Kreierung der eigenen Identität geht (Facebook, YouTube, usw.), laden ihre Benutzer geradewegs dazu ein, Inhalte zu verbreiten, dessen Rechte sie gar nicht besitzen und informieren zu wenig über die rechtlichen Konsequenzen.

Urheberrecht und Neue Medien – Einbringung in die universitäre Lehre

Urheberrechtliche Themen müssen deutlich mehr in der universitären Lehre thematisiert werden, insbesondere im Bereich Internet und Neue Medien. Es ist im hohen Maße unverantwortlich, dass Studenten im Informationszeitalter nicht oder zu wenig über das Thema Urheberrecht aufgeklärt werden. Das Internet ist ein von der Gesellschaft längst akzeptiertes und begrüßtes Massenmedium, dass sehr gern als alltägliches Werkzeug angenommen aber über dessen rechtliche Grundlagen noch zu wenig aufgeklärt wird.

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Malte Mayer. Er ist Teil unserer neuen Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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