BGH billigt Grönemeyers Freundin Privatsphäre zu – Presse zutiefst geschockt
„Die Folgen, die solche elitären und zugleich höchst subjektiven Maßstäbe für die Prominentenberichterstattung sowohl in der Boulevard- als auch in der seriösen Presse haben, sind kaum abzusehen.“
Dabei ist an dem Urteil – jedenfalls vom Ergebnis her, denn die Begründung liegt nicht vor – gar nichts ungewöhnlich. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EGMR wäre jedes andere Ergebnis nicht im Ansatz nachvollziehbar gewesen. (zie)
PM des BGH