BGH: Hersteller müssen nachträglich für Drucker und PCs Abgaben in Millionenhöhe zahlen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden (BGH, Urteil v. 3.7.2014, Az. I ZR 28/11 – Drucker und Plotter III, Pressemitteilung), dass Hersteller von Druckern und PCs nachträglich auch für Geräte, die in den Jahren 2001 bis einschließlich 2007 verkauft worden sind, eine Abgabe zahlen müssen.
Nach der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Regelung, die in den jetzt zu entscheidenden Fällen noch nicht anzuwenden ist, besteht ein Vergütungsanspruch hinsichtlich sämtlicher Geräte und Speichermedien, deren Typ zur Vornahme von bestimmten Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch benutzt werden (§ 54 Abs. 1 UrhG).
Der Vergütungsanspruch hängt danach nicht mehr davon ab – wie es in der alten Fassung der §§ 54, 54a Urheberrechtsgesetz geregelt war -, dass die Geräte oder Speichermedien dazu bestimmt sind, ein Werk auf eine bestimmte Weise zu vervielfältigen. Der BGH hat nun klargestellt, dass Drucker und PCs zu den vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten nach §§ 54, 54a Urheberrechtsgesetz in der bis zum 31. Dezember 2007 gültigen Fassung (UrhG aF) gehören. Auf die Hersteller könnten nun Ausgaben in mehrstelliger Millionenhöhe zukommen. Wie hoch die Abgabe für die Geräte tatsächlich ist, muss noch ermittelt werden.
Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass Werke von Autoren, Journalisten pp. in der Regel urheberrechtlich geschützt und Kopien davon daher kostenpflichtig sind. Diese Abgabe kommt somit Autoren und Journalisten pp. zu Gute, da sie ein Ausgleich dafür sein soll, dass Nutzer mit ihren PCs und Druckern eigene Kopien von Werken anfertigen können, die urheberrechtlich geschützt sind.
Im Juni 2013 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach einem jahrelangen Streit der widerstreitenden Interessenvertretern entschieden, dass auf in Deutschland verkaufte Drucker und PCs eine Urheberrechtsabgabe erhoben werden darf. Mit diesem Urteil wird nun eine Abgabe für die Hersteller auch für die Jahre 2001 bis 2007 festgeschrieben und diese Abgabe aller Voraussicht nach von den Herstellern wiederum auf die Verbraucher abgewälzt. (pi)
(Bild: © Matthias Haas – Fotolia.com)