Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Bitte löschen Sie mich aus dem Internet…

Ihr Ansprechpartner
…lautet der Auftrag, den ReputationDefender entgegennimmt. „Search & Destroy“ lautet deren Motto. Das Geschäftsmodell: Für einen Beitrag von angeblich rund 25 Euro säubert die US-Firma das Internet von unangenehmen Beiträgen über die Person des Auftraggebers. In Zukunft wird es da viel abzugrasen geben: Hass-Seiten, Boykott-Blogger und Posts selbsternannter Anprangerer aus dem persönlichen Bereich, die im Internet aber auch gar nichts zu suchen haben, schießen wie Pilze aus dem Boden. Da kann über Google im Namen der Meinungsfreiheit schon mal die Karriere oder die Existenz zerstört werden.
Eine gute Idee, wie wir finden – auch wenn es für solche Fälle Anwälte gibt. In Fällen von Persönlichkeitsverletzungen oder geschäftsschädigenden Boykotten existieren bereits ausreichende Mittel, um diesen Tendenzen Einhalt zu gebieten (darunter die böse, berühmt-berüchtigte Abmahnung). Mit den Preisen von ReputationDefender können die allerdings nicht mithalten.
Das Unternehmen hält seine Methode zur „Säuberung“ geheim. Nach Angaben des Geschäftsführers Michael Fertik, den die Welt heute zitiert, scheint sie aber auch nicht allzu revolutionär zu sein:

Eine Abmahnung also, der sich der Abgemahnte sofort gleichsam magisch fügt. Was würden die Abmahnanwälte bloß darum geben…
Abzuwarten bleibt, ob irgendwann das Gegenstück zu ReputationDefender online gehen wird. Wir sehen schon die Werbung vor uns: „Reputation Destroyer – Wir machen ihre Mitmenschen alle. Für 25 Euro. Und für immer“. Wiki-Lynchjustiz eben. (zie)

„Er verrät lediglich zwei bereits bekannte Methoden: recherchieren und dann die Betreiber der Webseiten kontaktieren.“

 

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht