Check den Lehrer: Verfügung gegen Lehrerbewertungsportal wackelt
„auf der Internetseite „www.spickmich.de“ Daten betreffend die Antragstellerin bestehend aus Vor- und Zuname, Schule, an der die Antragstellerin unterrichtet, und ihre unterrichteten Fächer zu veröffentlichen.“
Wird die Verfügung aufgehoben, ist dies sicherlich kein Freibrief für öffentliche Bewertungen von Lehrern. Die Vorsitzende der Kammer machte deutlich, dass Meinungsäußerungen erlaubt seien, sofern sie die Schwelle zur Schmähkritik nicht überschreiten. (zie)