Jameda legt Berufung ein: Unzulässige Arzt-Bewertung vor dem LG Meiningen
Das LG Meiningen hat in einem aktuellen Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren noch einmal kurz und bündig klargestellt, dass die Bewertung eines Arztes auf einer Ärztebewertungsplattform ohne nachgewiesenen Behandlungskontakt unzulässig ist.
Jameda musste die Bewertung daher umgehend löschen.
Im Falle der Zuwiderhandlung droht Jameda ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder den Organen bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Der Streitwert wurde mit 15.000 € festgesetzt (LG Meiningen, Urteil v. 22.5.2019, Az. (117) 2 O 274/19, nicht rechtskräftig).
Wir berichteten hier:
Jameda hat nun Berufung zum Thüringischen Oberlandesgericht gegen das Urteil des LG Meiningen eingelegt, so dass auch von dort eine Entscheidung zu erwarten ist. Die Berufungsbegründung steht zurzeit noch aus.
UPDATE 18.11.2019
(Offenlegung: Unsere Kanzlei hat die Antragstellerin vor dem LG Meiningen vertreten.)