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Focus Markenrecht
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Der gefallene Engel: Rechtliche Konsequenzen der manipulierten ADAC-Leserumfrage

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Der ADAC hat die Teilnehmerzahlen an seiner Wahl zum „Lieblingsauto der Deutschen“ manipuliert.

Auch wenn jetzt von Betrug die Rede ist, hat sich der ehemalige ADAC-Pressechef wahrscheinlich nicht strafbar gemacht, den Reputationsschaden wird der Verein auch nicht bei ihm einklagen können.

Wer dagegen erfolgreich gegen die Manipulation vorgehen kann, erklärt unser Kollege Arno Lampmann im Interview bei Legal Tribune ONLINE:

„Media Markt-Manipulierte ADAC-Leserumfrage – Auto Bild könnte klagen“

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen! (la)

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