Der „Kauder-Strike“ und das undurchschaubare Urheberrecht
Wie spiegel online berichtet, hat ausgerechnet der politische Vorreiter für ein härteres Urheberrecht, der CDU-Abgeordnete Siegfried Kauder (Vertreter im Bundestag für den Schwarzwald-Baar-Kreis und das Obere Kinzigtal) selbst das selbige verletzt.
Seine eigene Homepage hat er sehr bunt gestaltet – mit vielen schönen Fotos. Nur hat er dabei offensichtlich vergessen, die Urheber- bzw. Nutzungsrechte an diesen Bilder vorab zu klären.
Denn nun machte ein Blogger mit dem Namen „Alexander Double“ Herrn Kauder darauf aufmerksam, dass zwei Bilder eines Schlosses und einer Burg das Urheberrecht verletzten.
Der CDU-Politiker hat auf diese Nachricht prompt reagiert, die beiden gerügten Fotos von seiner Website entfernt und die folgende öffentliche Stellungnahme abgegeben:
„Ich bin denen dankbar, die mir Gelegenheit gegeben haben zu zeigen, dass das Warnmodell funktionieren kann. Ich wurde auf die Verwendung von zwei Lichtbildern auf meiner Homepage aufmerksam gemacht, die urheberrechtlich geschützt sind. Die Fotos sind entfernt. Also: das Warnmodell funktioniert.“
Offensichtlich hat der arbeitsame Politiker hiermit versucht, aus dieser doch eher peinlichen Situation, noch eine Werbung für das von ihm beworbene Drei-Stufen-Modell bei Urheberrechtsverletzungen zu erzeugen, bei dem die Internetprovider bei vermuteten Urheberrechtsverletzungen zunächst ihre Nutzer verwarnen müssen und diese erst dann kostenpflichtig abgemahnt werden können. In einem dritten Schritt würde dann die Abschaltung des Internetzugangs folgen, wie es in Frankreich bereits praktiziert wird.
Bevor Herr Kauder jedoch diese bahnbrechenden Projekte zur Umgestaltung des Urheberrechts angeht, sind wir der Meinung, er sollte sich die Basics des Urheberrechtes einmal zu Gemüte führen. In § 72 UrhG ist beispielsweise geregelt, dass jedes Lichtbild urheberrechtlich geschützt ist. Herr Kauder sollte also schnellstens alle Fotos auf seiner Website hinsichtlich der Urheber- bzw. Nutzungsrechte überprüfen – bevor noch jemand auf die Idee kommt, sein Drei-Stufen-Modell nicht anzuwenden und ihn direkt kostenpflichtig abmahnt (nh).
(Bild: © Stefan Schierle – Fotolia.com)
Wie spiegel online berichtet, hat ausgerechnet der politische Vorreiter für ein härteres Urheberrecht, der CDU-Abgeordnete Siegfried Kauder (Vertreter im Bundestag für den Schwarzwald-Baar-Kreis und das Obere Kinzigtal) selbst das selbige verletzt.
Seine eigene Homepage hat er sehr bunt gestaltet – mit vielen schönen Fotos. Nur hat er dabei offensichtlich vergessen, die Urheber- bzw. Nutzungsrechte an diesen Bilder vorab zu klären.
Denn nun machte ein Blogger mit dem Namen „Alexander Double“ Herrn Kauder darauf aufmerksam, dass zwei Bilder eines Schlosses und einer Burg das Urheberrecht verletzten.
Der CDU-Politiker hat auf diese Nachricht prompt reagiert, die beiden gerügten Fotos von seiner Website entfernt und die folgende öffentliche Stellungnahme abgegeben:
„Ich bin denen dankbar, die mir Gelegenheit gegeben haben zu zeigen, dass das Warnmodell funktionieren kann. Ich wurde auf die Verwendung von zwei Lichtbildern auf meiner Homepage aufmerksam gemacht, die urheberrechtlich geschützt sind. Die Fotos sind entfernt. Also: das Warnmodell funktioniert.“
Offensichtlich hat der arbeitsame Politiker hiermit versucht, aus dieser doch eher peinlichen Situation, noch eine Werbung für das von ihm beworbene Drei-Stufen-Modell bei Urheberrechtsverletzungen zu erzeugen, bei dem die Internetprovider bei vermuteten Urheberrechtsverletzungen zunächst ihre Nutzer verwarnen müssen und diese erst dann kostenpflichtig abgemahnt werden können. In einem dritten Schritt würde dann die Abschaltung des Internetzugangs folgen, wie es in Frankreich bereits praktiziert wird.
Bevor Herr Kauder jedoch diese bahnbrechenden Projekte zur Umgestaltung des Urheberrechts angeht, sind wir der Meinung, er sollte sich die Basics des Urheberrechtes einmal zu Gemüte führen. In § 72 UrhG ist beispielsweise geregelt, dass jedes Lichtbild urheberrechtlich geschützt ist. Herr Kauder sollte also schnellstens alle Fotos auf seiner Website hinsichtlich der Urheber- bzw. Nutzungsrechte überprüfen – bevor noch jemand auf die Idee kommt, sein Drei-Stufen-Modell nicht anzuwenden und ihn direkt kostenpflichtig abmahnt (nh).