Das sollten Spieleentwickler im E-Sport wissen!
Dem Jahresreport 2018 der deutschen Gaming-Branche zufolge spielen 42 Prozent der Deutschen mindestens „gelegentlich“, 35 Prozent sogar „regelmäßig“ digitale Spiele. Damit sind die wichtigsten Akteure der globalen Digitalbranche die Spieler.
Allerdings kommt den Produzenten von Spielen keine geringere Rolle zu. Denn ohne diese gäbe es keine Spiele, die gespielt werden könnten. In Deutschland befassen sich 524 Unternehmen mit der Entwicklung und dem Publishing von Computerspielen, die insgesamt über 11.700 Personen beschäftigen.
Spielentwickler sind aufgrund des digitalen Booms hoch im Kurs – Folgendes sollten sie deswegen in Bezug auf Urheberrecht, Vertrieb und Markenrecht wissen, um sich erfolgreich im System des E-Sports zu etablieren.
Was unterscheidet Spieleentwickler und Publisher?
Spieleentwickler entwicklen – wie der Name verrät – digitale Spiele. Hierfür bedarf es eines Teams aus Designern, Produzenten, Grafikern, Programmierern, Autoren, Komponisten und Testern, das schlicht als „Spieleentwickler“ zusammengefasst wird.
Davon zu unterscheiden sind die sog. Publisher, welche in der Regel die Entwicklung der Spiele in Auftrag geben, finanzieren und diese dann anschließend auch vermarkten. Sie legen dabei nicht nur die grundlegenden Spielregeln fest, sondern auch unter welchen Konditionen mit ihren Spielen öffentliche Wettkämpfe durch Dritte ausgerichtet werden dürfen. Ein bekannter Publisher ist zum Beispiel Riot Games, der seit 2011 jährlich die League of Legends Word Championship Series veranstaltet und gleichzeitig das Spiel vertreibt.
Derjenige, der in Deutschland in die digitale Spielbranche einsteigen möchte, kann laut Branchenverzeichnis „Gamesmap“ aus 112 Bildungseinrichtungen wählen, die ihre Studiengänge und Fortbildungen am Gaming anknüpfen. Daran anschließend stehen Wege offen, sich in einem Entwicklerteam zu etablieren und seinen Beitrag zur Spielausgestaltung zu leisten.
Nachahmungsgefahr bei Computerspielen
Gerade Computerspiele sind anfällig für die Übernahme durch Dritte, weil diese dem gedanklichen Inhalt nach kopiert und mit anderer grafischer und audiovisueller Gestaltung sowie der Grundlage eines neu entwickelten Programms als eigenes Spiel herausgebracht werden können. Damit lässt sich die hoch komplexe Entwicklungsarbeit sparen und viel Geld machen. Schon deshalb ist gegen Nachahmung und unerlaubte Übernahme vorzugehen. Das Urheberrecht schützt die Leistungen von Kreativschaffenden, damit diese darüber entscheiden können, ob und wie ihr Werk genutzt wird.
Computerspiele sind hybride Werke
Allerdings ist der Schutz eines Computerspiels bisher im Urheberrecht nicht normiert. Selbst die Rechtsprechung ist sich hinsichtlich der Zuordnung von Computerspielen zu einer bestimmten Werkart des Urheberrechts uneins. Im Grundsatz besteht aber Einigkeit darüber, dass es sich bei Computerspielen (und vergleichbaren Multimediaprogrammen) um sog. hybride Werke handelt. Hybrid deshalb, weil das Computerspiel einerseits eine Computerprogrammierung enthält, die das Spielgeschehen im Hintergrund steuert und anderseits eine audiovisuelle Darstellung aufweist.
Das Steuerungsprogramm selbst ist nach §§ 69a ff. UrhG als Computerprogramm schutzfähig. Die audiovisuelle Benutzeroberfläche wird davon hingegen nicht erfasst. Für diese kommt je nach Einzelfall ein Schutz in ihrer Gesamtheit als Filmwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG oder für einzelne Bestandteile als Sprach-, Musik- oder Lichtbildwerke nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 72 UrhG bzw. als Laufbild nach §§ 95, 95a UrhG in Betracht. Dafür muss eine persönlich-geistige Schöpfung (Individualität) an den einzelnen Elementen erkennbar sein. Auch der Umstand, dass der Spielablauf durch den Nutzer beeinflusst wird, ändert nichts an der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Computerspielen, da die Spieloptionen bereits vorher von Entwicklern festgelegt wurden.
Aufgrund des hybriden Charakters ist aber nicht klar, nach welchen Vorschriften das Gesamtwerk, also das Computerspiel als solches, geschützt werden kann. Um den Interessen aller Beteiligten gerecht zu werden, geht man von einer parallelen Anwendung der einzelnen Vorschriften aus. Das heißt, man gewährleistet den Schutz durch §§69a ff. und §§ 2 Abs. 1 ff. UrhG nebeneinander. Sobald sich zwei Regelungen widersprechen, findet eine einzelfallbezogene Abwägung der Interessen statt.
Urheberrechtlicher Schutz des Regelwerkes möglich
Einzig der Spielidee kommt kein urheberrechtlicher Schutz zu. In Bezug auf das Regelwerk ist nur die äußere Form, also die sprachliche Ausgestaltung als Sprachwerk gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG geschützt, wenn aus der Kombination einzelner, bereits bekannter (Regel-)Elemente ein neues eigenständiges Werk entstanden ist. Dafür muss das Werk einen gewissen Neuheitswert aufweisen und nach der Auffassung des kundigen Adressatenkreises als etwas Neues wahrgenommen werden.
Grundsätzlich ist nur derjenige Urheber, der das Werk auch erschaffen hat. Bei einer gemeinschaftlichen Schaffung, liegt eine sog. Miturheberschaft nach § 8 UrhG vor, die lediglich eine gemeinschaftliche Ausübung des Urheberrechts erlaubt. Hat ein Publisher die Entwicklung des Spiels in Auftrag geben, so ist üblicherweise auch eine vertragliche Regelung über die Nutzungsrechte des Computerspiels festgelegt. Der Publisher kann somit das Spiel verwerten, wie er möchte, wobei über einzelne Text-, Bild- und Tondarstellungen wiederum abweichende Regelungen vereinbart werden können.
Zusätzliche Sicherheit durch Markenschutz
Eine weitere gängige Art, sich als Spieleentwickler zu schützen, ist die Möglichkeit, den Titel des Spiels als Marke oder Bildmarke (Logo) beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen zu lassen . Gemäß §§ 1 Nr. 1, 3 Abs. 1 Markengesetz (MarkenG) sind Marken geschützte Kennzeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens unterscheiden. Dies schließt alle Zeichen, Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen ein, die zur Unterscheidung geeignet sind und in der Regel auch dazu herangezogen werden. Auch Werktitel sind nach dem Markengesetz geschützte Kennzeichen.
Die Eintragung hat den Vorteil, dass die Benutzung des Kennzeichens durch Dritte, die den guten Ruf eines Spiels wirtschaftlich auszunutzen versuchen, untersagt werden kann. Solange keine der in § 8 MarkenG aufgeführten Einwendungen in Form von absoluten (liegen in der Natur der Marke) und relativen (Kollisionsfälle mit älteren Markenrechten von Dritten) Schutzhindernissen der Eintragung entgegenstehen, genießt die eingetragene Marke Schutz für 10 Jahre. Dieser kann beliebig oft um jeweils zehn weitere Jahre gegen Zahlung entsprechender Gebühren verlängert werden.
Die Übertragung der Marke kann durch individuelle Lizenzierungsvereinbarungen vorgenommen werden. Auch hier sind es in der Regel die Publisher, die über die entsprechende Lizenzierung verfügen.
Publisher sind die eigentlichen Gewinner
Um ein Computerspiel erfolgreich auf dem Gamingmarkt zu etablieren, bedarf es nicht nur einer aufwendigen Entwicklungsarbeit mit einem mehrköpfigen Team, sondern auch einer entsprechenden Veröffentlichung und Vermarktung. Im Ergebnis sind es jedoch die Publisher, die Verleger von Computerspielen, die über die Produktion und anhand ihrer Vertriebsstrategie über den Erfolg eines Games entscheiden. Zwar entstehen Urheber- und Markenrechte unabhängig von Verträgen, ihre Verwendung und Lizenzierung sollte aber unbedingt im Spieleentwicklungs- und Publisherverträgen Niederschrift finden. Wie der konkrete urheberrechtliche Schutz eines Computerspiels bzw. seiner Bestandteile zu bewerten ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Merken sollten Sie sich auf jeden Fall, dass die Spielidee grundsätzlich nicht geschützt wird, sondern nur ihre konkrete Ausformung.
Es zeigt sich erneut, dass das Ökosystem des E-Sports komplex vernetzt ist und der Einstieg in die Szene einer Strategie bedarf. Sie sind als Spielentwickler zwar hoch im Kurs, allerdings sind die Geldgeber – die Publisher – diejenigen, die die Fäden des Erfolges in den Händen halten.