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Focus Markenrecht
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eBay-Kaufrecht für Fortgeschrittene

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Unser Mandant stellt ein eBay-Angebot über einen PKW ein. In der Beschreibung steht, dass er dafür 11.000,00 EUR haben möchte. Er hatte den „Sofort-Kaufen“-Preis aber versehentlich mit 1,00 EUR angegeben, was bei der Lektüre der Beschreibung klar wird. Da musste er natürlich nicht lange auf einen bösen Mitmenschen warten, der den Kaufknopf drückte und jetzt die Kontonummer unseres Mandanten möchte, um diesem 1,00 EUR überweisen zu können.

Auf unser Schreiben, in der wir unsere Sicht der Dinge schildern, belehrt uns der Gegner über die für uns doch sehr bescheidenen Aussichten in dem Fall:

Sehr geehrter Hr.RA Lampmann

Ihre E-Mail habe ich zur Kenntnis genommen.Laut den Vertragsregeln und nach Rücksprache mit E-Bay ist der Vertrag rechtens und ich somit der Besitzer der Artikels. Entscheidend ist nur der Sofortkaufpreis und nicht der Text in irgendeiner Beschreibung.

In den zwei Sätzen ist juristisch gesehen so fast alles falsch, das falsch sein kann. Interessant auch, dass eBay wie so oft als der Quell dieser „Rechtsberatung“ herhalten muss. Fehlt nur noch der bei eBay-Mitgliedern übliche Hinweis, dass dies „wegen dem neuen EU-Recht“ so sei.

Mir ist klar, dass nicht jeder Laie alles rechtliche wissen kann. Was mich wundert ist, mit welchem Selbstbewusstsein ein solcher Unsinn gegenüber einem Anwalt geäußert wird. (la)

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