Erster „Crash“ des Ferrari F-150 – abseits der Rennstrecke: Im Markenrecht
Nach Berichten von Sport1 hat Ferrari die erste Niederlage mit dem neuen Rennboliden Ferrari F-150 kassiert.
Noch bevor die neue Rennsaison eröffnet ist, musste die Scuderia Ferrari den Rennwagen bereits wieder umbenennen. Denn auch neben der Rennstrecke war ein anderer Automobilhersteller schneller:
Der US-Autokonzern Ford nahm den italienischen Rennstall klageweise auf Schadenersatz in Anspruch und zwar auf Unterlassung der Nutzung des Namens F150. Denn der „Ford Company“ stehen die Markenrechte an der Europäische Gemeinschaftsmarke „F-150“ zu. Der Name F-150 gehört zu einem in den USA beliebten Pickup aus dem Hause Ford. Der italienische Autohersteller will in Zukunft nur noch den gesamten Namen des Formel 1 –Flitzers „F150th Italia“ angeben.
Daher kann das Fazit gezogen werden: In der Formel 1 und bei der Nutzung von „Kennzeichen“ kann ein „Schulterblick“ nicht schaden, denn wer die Übersicht behält kann einen „Crash“ vermeiden. (cs)