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Focus Markenrecht
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Glückwunsch zur Zurückweisung!

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Der heise-Verlag kommentiert ja aus Tradition gerne Urteile in eigener Sache, die noch keiner kennt. Oder die es noch nicht gibt. Heute ist es wieder soweit: heise hat einen „Teilerfolg“ für die Meinungsfreiheit erstritten. Eine schriftliche Begründung steht noch aus.

In der mündlichen Verhandlung, so heise, hätten die Richter des OLG Hamburg das umstrittene erstinztanzliche Urteil zur Forenhaftung eingeschränkt.

Die Berufung wurde allerdings zurückgewiesen. Wie man durch Zurückweisung der Berufung das erstintanzliche Urteil einschränkt, ist uns noch nicht ganz klar…

Hauptsache, die Pressefreiheit siegt! Und alle glauben, was einer schreibt. (zie)

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