Gute Flecken, schlechte Flecken: Teil III der Pudding-Soap endet für Dr. Oetker erneut mit Niederlage
Das Landgericht Düsseldorf hat am 20.11.2012 entschieden, dass der von Aldi vertriebene Pudding „Flecki“ keine Patenrechte von Dr. Oetker in Bezug auf den Pudding „Paula“ verletzt (LG Düsseldorf, Urteil v. 20.11.2012, Az. 4b O 141/12)
Nachdem das LG und das OLG Düsseldorf bereits keine geschmacksmuster- oder wettbewerbsrechtliche Verletzung durch den Pudding „Flecki“ erkennen konnten (Wir berichteten), ist dies nun innerhalb von neun Monaten die dritte Niederlage von Dr. Oetker im Pudding-Streit.
Paulas Flecken sind schöner
Zur Begründung führte das Landgericht aus, es habe Zweifel, ob das Verfahren nach dem „Flecki“ hergestellt wird, optisch so schöne Flecke bilden kann, wie dies nach dem Patent von Dr. Oetker möglich ist. Denn während „Paula“ viele kleine, gezielt angeordnete Schoko- und Vanille-Flecken aufweise, würden die Flecken bei „Flecki“ nahezu in einem einzigen dicken Fleck aufgehen. Dies sei auf Unterschiede in den technischen Abläufen bei der Herstellung zurückzuführen: Bei dem Patent für „Paula“ würden die Auslaufdüsen beim Befüllen der Becher mindestens zweimal unterbrochen und dabei um verschiedene Gradzahlen gedreht. Bei dem Herstellungsvorgang von „Flecki“ gebe es hingegen nur eine Dosierpause und auch nur eine Drehung. Vor diesem Hintergrund könne von einer Patenverletzung nicht gesprochen werden.
Nach Informationen des Spiegel will Dr. Oetker gegen die Entscheidung des LG Düsseldorf keine Berufung einlegen und den Pudding-Streit nun auf sich beruhen lassen.
Unter Marketing-Aspekten sicherlich keine schlechte Entscheidung. Denn im Ergebnis hat das LG Düsseldorf heute bestätigt, dass die Flecken von Dr. Oetker einfach schöner geformt sind als die der Konkurrenz. (AB)