Haftstrafe für "Abmahnvereins"-Präsident
Der Präsident des Abmahnvereins „Ehrlich währt am Längsten“ muss nach einem Bericht auf wortfilter für drei Jahre hinter Gitter. Der Verein hatte seinerzeit reihenweise wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- bzw Schadenersatzansprüche gegen Online-Händler geltend gemacht, ohne dazu nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 8 Abs.3 UWG) berechtigt zu sein – es handelte sich also gerade nicht um einen hierzu berechtigten Abmahnverein. Die Verurteilung erfolgte offenbar hauptsächlich wegen der Kaffefahrtsveranstaltungen des Angeklagten, bei denen strafbare Werbung vorlag. (zie)