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Händler haftet für seine Preisangaben in Preissuchmaschinen

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Der I. Zivilsenat des BGH hat in einem Urteil vom 11.03.2010 (AZ I ZR 123/08) entschieden, dass ein Händler für seine Werbung mit fehlerhaften Preisangaben seiner Produkte in Preissuchmaschinen haftet. Vorliegend hatte der Händler den Preis für ein Produkt in seinem Onlineshop erhöht und dies zeitgleich der Preissuchmaschine mitgeteilt. Dort fand eine Änderung des Preises allerdings erst ca. 3 Stunden später statt.

Zu spät sagt der BGH. Der Verbraucher gehe davon aus, dass die in einer Preissuchmaschine angebotenen Waren auch zu dem dort angebotenen Preis erworben werden können und dementsprechend aktuell sind.

Das Urteil liegt noch nicht in schriftlicher Form vor. Hier nur der Link zur Pressemitteilung:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0056/10 (ro)

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