Hornberger Schießen vor dem LG Hamburg – Neues von der Wallpaperfront
Der zugegeben wenig überraschende Ausgang wird freilich kaum diskutiert: Immerhin teilt Mario A. selbst mit, dass das Landgericht Hamburg die vorinstanzliche Entscheidung (mit ihren recht deutlichen Worten zum Thema „Opfer der bösen Abmahnmafia“) „in fast allen Punkten“ bestätigt hätte. Da die Lizenzschadenshöhe letztlich nur durch einen Sachverständigen ermittelt werden könne, habe man sich lediglich „aus finanziellen Gründen“ zur Zustimmung zu einem Vergleich entschieden. Der Vergleich sehe so aus, „dass wir uns verpflichten ein Bein amputieren zu lassen, um nicht erschossen zu werden„, zitiert Mario A. den wohl meistbeklatschtesten aller Blogger.
Der Fall Mario A. soll von uns nicht heruntergespielt werden, aber er ist erst durch das aussichtslose Umsichtreten zu einem großen Fall geworden. Sicherlich ist die zivilrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverstößen eine kostspielige (und komplizierte) Angelegenheit. Dennoch ist die Rechtslage – mag Sie auch einigen mit guten Argumenten unmoralisch vorkommen – sowas von eindeutig, dass es kracht. Fremde Bilder sind fremdes Eigentum. Deshalb sollte man sich vor dem großen medienwirksamen moralischen Aufschrei und der Einrichtung von Spendenkonten für gute Anwälte überlegen, ob man ein Verfahren durch die Instanzen treiben will, das ausgeht wie das Hornberger Schießen. Wenn man sich dabei selbst ins Knie schießt kann das nun wirklich keinen überraschen. Und dass Gerichte nicht aufgrund irgendwelcher Äußerungen zu Gesetzesvorhaben anders entscheiden dürfen, war jedenfalls bis vor einiger Zeit noch selbstverständlich. Aber das kann man ja auch ändern.