Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Justiz Sachsen-Anhalt auf eBay abgemahnt

Ihr Ansprechpartner
Seit Ende Juli 2007 verkauft (versteigert) die Staatsanwaltschaft Magdeburg fröhlich Diebesgut über die eBay-Plattform. Wir berichteten. Damals waren wir sehr gespannt, wie die Gestaltung des eBay-Auftritts wohl aussehen würde und fragten uns, wann die Staatsanwaltschaft wegen fehlerhafter Belehrungen einmal abgemahnt werden würde.

Die rechtliche Ausarbeitung der Auktionen ist wohl gehörig in die Hose gegangen. Die Widerrufsbelehrung war wie so oft fehlerhaft formuliert worden.

Dies nahm der IEBA e.V., der nach eigenem Bekunden angeblich bereits schon seit Jahren gegen das „Abmahnunwesen“ kämpft, zum Anlass, die Justiz wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht öffentlichkeitswirksam abzumahnen. Vielleicht bringt es ja ein paar neue Mitglieder.

Da ist die Schadenfreude natürlich groß. Ganz vorne weg bläst – wie so oft – Spiegel-Online in das Horn der Gerechten und thematisiert die Geschichte mit einer im Zusammenhang mit Abmahnungen ungewöhnlichen Überschrift: „Justiz schlampt bei staatlicher eBay-Auktion“.

Normalerweise muss der geneigte Spiegel-Leser in Beiträgen wie „Gefahren für eBay-Händler, Abmahnung ist Anwalts Liebling“, „Ärger wegen Hugh und Bockwurst“ oder „600 Euro für ein Brötchen-Bild“ mit Schrecken erfahren, dass Abmahnungen in der Überzahl der Fälle wegen Nichtigkeiten ausgesprochen werden. Mit der Erörterung der zu grundeliegenden Rechtsverstössen hält man sich meist nicht lange auf und stellt die Abgemahnten grundsätzlich als Opfer einer Skandaljustiz hin.

Ob der Sinneswandel im heutigen Artikel damit zu tun hat, dass es eine staatliche Stelle „erwischt“ hat, darüber mag spekuliert werden.

Jedenfalls scheint man – anders als beim im undurchschaubaren Vorschriftendschungel „gefangenen“ eBay-Unternehmer – Wettbewerbsrechtsverstöße bei öffentlichen Stellen für „Schlamperei“ zu halten. Der gewöhnliche eBay-Verkäufer ist hingegen immer „Abzockopfer“, wenn es um die Einhaltung von Gesetzen geht.

Warum eigentlich?

Wer vor der Gestaltung eines Onlineauftritts keinen Experten aufsucht, ist selber schuld. Da sollte man keinen Unterschied zwischen Staatsanwälten und anderen Berufsgruppen machen. Ansonsten muss man sich fragen lassen, ob es einem um neutrale Berichterstattung oder doch eher um billige Stimmungsmache geht. (la)

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht