Krank, im Urlaub und mit Arbeit überlastet
Heute morgen erreicht uns ein Fax eines Gerichtsvollziehers, der auf die Frage nach dem Sachstand in einer Vollstreckungssache mitteilt, dass der Auftrag eingegangen sei und auch bald erledigt werde.
Die Verzögerung begründet der Gerichtsvollzieher mittels eines Vordrucks, welcher vorgefertigte Antwortmöglichkeiten zum Ankreuzen bereithält.
Danach stand der Ausführung des Auftrags entgegen:
- Urlaub
- Arbeitsüberlastung
- Erkrankung und
- Nichtantreffen des Schuldners
Wenn der Schuldner wieder aus dem Urlaub da ist und sich von seiner Erkrankung aufgrund der Arbeitsüberlastung erholt hat, kann der Gerichtsvollzieher ja noch mal bei ihm vorbeischauen….