OLG Köln: "Wenn das Haus nasse Füße hat" oder wenn Tweets keinen urheberrechtlichen Schutz haben
[:de] Das Oberlandesgericht Köln hat laut einer entsprechenden Pressemitteilung vom 20.4.2016 entschieden, dass dem Ausdruck "Wenn das Haus nasse Füße hat" kein…