LHR erwirkt Urteil vor dem LG München I: Bekanntes Wirtschaftsmagazin darf haltlosen Verdacht auf "Anlagebetrug" nicht weiter verbreiten
Das Landgericht München I (LG München, Urteil v. 26.10.2016, Az. 9 O 9411/16, nicht rechtskräftig) hat auf die Klage von Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte (LHR) ein bekanntes Wirtschaftsmagazin zur Unterlassung der Verbreitung eines Verdachts auf „Anlagebetrug“ verurteilt.
Damit wird der Publikation verboten, über ein Fonds-Unternehmen die unzutreffende Behauptung aufzustellen, dass die Staatsanwaltschaft gegen deren Verantwortliche wegen „Anlagebetrugs“ ermittele.
Im Falle der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Das Magazin kann die Verurteilung entweder rechtskräftig werden lassen oder Berufung zum OLG München einlegen.
Das Landgericht München I war mit unserer Mandantschaft der Auffassung, dass die völlig haltlosen Betrugsvorwürfe – abgesehen von der Tatsache, dass ein „Anlagebetrug“ als solcher ohnehin nicht existiert – in das Unternehmerpersönlichkeitsrecht bzw. deren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingreifen und daher zu unterlassen waren.
Neben dem Unterlassungsanspruch bestehen Schadensersatzansprüche, die das Emissionshaus in einem separaten Verfahren geltend machen wird.
Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei LHR:
“Der Fall zeigt, dass auch große Nachrichtenmagazine nicht selten völlig daneben liegen. Im Namen des Verbraucherschutzes ist insbesondere im sensiblen Bereich der Geldanlage gegen sachlich berechtigte Kritik selbstverständlich nichts einzuwenden, auch wenn negative Berichterstattung schwerwiegende Folgen für die Unternehmen haben können. Gerade deswegen müssen aber mangelhafter Recherche und unwahren Behauptungen unbedingt Einhalt geboten werden.”