Marke anmelden: Warum und wie?
Eine Marke dient in erster Linie der Individualisierung von Waren und Dienstleistungen. Sie kennzeichnet deren Zugehörigkeit zu einem bestimmten Unternehmen und ermöglicht es, sie von Produkten eines anderen Unternehmens zu unterscheiden (Herkunftsfunktion). Dieser Wiedererkennungswert einer Marke stellt einen der wichtigsten Gründe dar, warum man Produktkennzeichen als Marke anmelden und damit monopolisieren sollte.
Warum sollte man eine Marke anmelden?
Neben der herkunftshinweisenden Funktion besitzt eine Marke die Fähigkeit, positive Assoziationen über Produkte und damit zusammenhängende Erwartungen der Kunden zu bündeln (Qualitätsfunktion). Sie kommuniziert ein bestimmtes Produktimage. Dadurch, dass Unternehmen ihre Produktkennzeichen als Marke anmelden und intensiv nutzen, entwickelt das dabei vermittelte Image regelmäßig bereits für sich genommen eine besondere Wertigkeit, die über die reine Produktqualität hinausgeht und neben dieser zu einem zusätzlichen Leistungsmerkmal werden kann (Werbefunktion).
Die Etablierung von Marken birgt also viele Vorteile in sich, welche man bei der geschäftlichen Betätigung jeder Art strategisch einsetzen kann und muss, um eigene Produkte auf dem Markt stärker und gewinnbringend zu positionieren. An eine gelungene Marke knüpfen Kunden oft Ihre Vorstellungen und Erwartungen in Bezug auf die Qualität der damit gekennzeichneten Produkte, aber auch in Bezug auf die Identität und Integrität des dahinter stehenden Unternehmens. Auf diese Art beeinflussen Marken täglich die Kaufentscheidungen der Verbraucher. Konsequent und intensiv genutzte Marken erlangen zudem im Laufe der Zeit einen eigenständigen wirtschaftlichen Wert. Sie werden regelmäßig zu einem bedeutenden Wirtschaftsgut innerhalb des Unternehmens und stärken hierdurch seine Marktpositionen.
Zur Monopolisierung dieses Wirtschaftsgutes ist es in fast allen Fällen notwendig, die Marke anzumelden.
Welche Zeichen können Sie als Marke anmelden?
In praktischer Hinsicht stellt sich die Frage, welche Art von Zeichen man als Marke anmelden kann. Diese Frage beantwortet das Markengesetz. Entscheidend ist die abstrakte Eignung des Zeichens, die Herkunftsfunktion zu erfüllen. Zu den schutzfähigen Zeichen zählen grundsätzlich Wörter, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen. Alle diese Zeichen können Sie in Bezug auf konkret ausgewählte Waren und Dienstleistungen monopolisieren, indem Sie sie als Marke anmelden. Dabei ist zu beachten, dass die Aufzählung nur beispielhaft und keinesfalls abschießend ist. Neben den bereits benannten Zeichen (Wortmarke, Bildmarke, 3D-Marke, Farbmarke etc.) sind andere Marken (wie z.B. Duftmarke, Positionsmarke) wie auch Kombinationen einzelner Zeichenelemente denkbar.
Wie können Sie eine Marke anmelden?
Aber wie kann man eine Marke anmelden und dem ausgewählten Produktkennzeichen zum Schutz verhelfen? Den ersten Schritt zur Erlangung der markenrechtlichen Ausschließlichkeitspositionen tut man, indem man einen entsprechenden Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) stellt. Dem Antrag muss ein geeignetes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis beigefügt werden. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis legt Produkte fest, für die Sie Ihre Marke anmelden, und ist an bestimmte formale Anforderungen gebunden. Insbesondere müssen die Waren- und Dienstleistungsangaben bestimmt genug und im Sinne der Nizza-Klassifikation eingeordnet sein. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird vom DPMA geprüft. Es prüft ferner, ob in Bezug auf Zeichen, die Sie als Marke anmelden möchten, absolute Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG bestehen. Praxisrelevante Hürden bilden dabei vor allem die Freihaltebedürftigkeit, die konkrete Unterscheidungskraft und die ggf. bestehende Irreführungsgefahr.
Nicht geprüft werden indessen die sogenannten relativen Schutzhindernisse nach § 9 MarkenG. Diese Norm regelt Konstellationen, in denen das Zeichen, das Sie als Marke anmelden und dadurch für sich schützen lassen möchten, mit identischen oder ähnlichen Voreintragungen kollidiert. Sie können danach zwar das ausgewählte Zeichen grundsätzlich auch dann zur Eintragung in das DPMA-Register als Marke anmelden, wenn es in den Schutzbereich prioritätsälterer Marken eingreift. Zu beachten ist jedoch, dass sich Inhaber tangierter Schutzrechte gegen eine solche Eintragung zur Wehr setzten werden, was in Löschungsverfahren bzw. die Geltungsmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen münden kann. Um dem vorzubeugen, ist eine entsprechende professionelle Recherche in den bestehenden Markenregistern erforderlich. Diese sollte zweckmäßigerweise durchgeführt werden, bevor Sie das in Frage kommende Zeichen als Marke anmelden.
Haben Sie Fragen, wie Sie Ihre Marke anmelden können, welche Anforderungen an das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis gestellt werden, ob der Markenanmeldung im konkreten Fall absolute oder relative Schutzhindernisse entgegenstehen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir helfen Ihnen gern weiter.
LHR-Markenservice
Neben der der Abwehr konkreter Angriffe auf geistiges Eigentum gilt die Kanzlei LHR auch in Bezug auf die Konzeption, Anmeldung und Pflege werthaltiger Marken als eine der führenden Kanzleien.
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