LHR erwirkt einstweilige Verfügung gegen Anlegerschutzanwalt wegen irreführender Google-AdWords-Anzeige
Das Landgericht Hamburg (LG Hamburg, Beschluss v. 4.10.2016, Az. 312 O 275/15) hat auf den Antrag eines Handelsunternehmens für Edelmetalle einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei eine rechtswidrige Mandantenwerbung mittels einer irreführenden Google-AdWords-Anzeige verboten.
Die Kanzlei hatte in der AdWords-Anzeige behauptet, dass das Unternehmen „verurteilt“ worden sei und bot die deswegen angeblich nötige kostenlose anwaltliche Erstberatung gleich mit an.
Das LG Hamburg ist der Antragstellerin mit seiner einstweiligen Verfügung darin gefolgt, dass die Anzeige irreführend war, da weder mitgeteilt wurde, auf welcher Grundlage die „Verurteilung“ geschehen war noch, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, und die Kanzlei dementsprechend zur Unterlassung verurteilt. Der Umstand, dass den Werbenden innerhalb einer Google-AdWords-Anzeige nur ein begrenzter Raum zur Verfügung steht, half der Kanzlei insoweit nicht.
Im Falle der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Die Entscheidung ist im Beschlusswege ergangen und sofort zu beachten. Sie ist jedoch nicht rechtskräftig und kann von der betroffenen Kanzlei noch mit Rechtsbehelfen angegriffen werden.Den Streitwert hat das Landgericht Hamburg mit 80.000 € festgesetzt.
Neben dem Unterlassungsanspruch bestehen Schadensersatzansprüche, die das Handelsunternehmen in einem separaten Verfahren geltend machen wird.
Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei LHR:
“Die Liberalisierung des Werberechts für freie Berufe hat viele Rechtsanwälte in den letzten Jahren dazu verleitet, nicht nur freizügiger, sondern auch aggressiver und – wie der vorliegende Fall zeigt – mit Blick auf schnellen Gebührenumsatz leider auch schlicht rechtswidrig zu werben. Eine AdWords-Anzeige ist heutzutage schnell – oft zu schnell – geschaltet. Rechtsanwälte, die sich den Anlegerschutz auf die Fahnen geschrieben haben, bedenken oft nicht, dass rechtswidrige, unwahre Werbung im Finanzbereich hohen Schaden verursachen kann, der nicht von der anwaltlichen Vermögenshaftpflicht abgedeckt wird.”
Wir haben uns auf den Schutz von Unternehmen und Persönlichkeiten spezialisiert. Falls Sie zu den Betroffenen von rechtswidriger Werbung gehören, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail. (la)[:]