LG Wuppertal: Deliktunfähige Person haftet nicht als Handlungsstörer auf Unterlassung rechtswidriger Äußerungen
Eine deliktsunfähige Person gem. § 827 S.1 kann kein Handlungsstörer gem. § 1004 BGB sein. Der Entfall der Deliktsfähigkeit beseitigt gleichzeitig auch die…