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Warnhinweis Jameda & Trustpilot – rechtlich zulässig oder rufschädigend?

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Online-Bewertungsportale wie Jameda und Trustpilot blenden bei Verdacht auf gefälschte Bewertungen Warnhinweise auf den Profilen der betroffenen Unternehmen oder Personen ein. Diese sogenannten Warnhinweise sollen Nutzer darauf aufmerksam machen, dass die Vertrauenswürdigkeit einzelner Bewertungen zweifelhaft sein könnte.

Die Praxis ist rechtlich umstritten – sie berührt die Meinungsfreiheit der Portale (Art. 5 GG), das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Betroffenen und wirft Fragen des Wettbewerbsrechts (UWG) auf. Im Folgenden wird die rechtliche Zulässigkeit eines Warnhinweises auf Jameda und Trustpilot beleuchtet – mit Beispielen, konkreten Gerichtsentscheidungen und Empfehlungen für Unternehmen.

Warnhinweis Jameda & Trustpilot: Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht

Bewertungsplattformen wie Jameda und Trustpilot berufen sich bei Warnhinweisen auf das Grundrecht der Meinungs- und Medienfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG). Ein Warnhinweis Jameda oder ein Warnhinweis Trustpilot kann demnach eine zulässige wertende Meinungsäußerung darstellen, wenn ein begründeter Verdacht auf Bewertungsmanipulation besteht. Diese Hinweise dienen nach Ansicht der Plattformen dem Schutz der Nutzer und dem Vertrauen in das Bewertungssystem.

Dem gegenüber steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht der gelisteten Unternehmen. Ein öffentlich sichtbarer Warnhinweis auf Jameda oder Trustpilot kann den sozialen und wirtschaftlichen Ruf des betroffenen Arztes oder Dienstleisters erheblich beeinträchtigen. Auch das Wettbewerbsrecht greift: Ein unbegründeter oder überzogener Warnhinweis kann als unlautere Herabsetzung im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG rechtswidrig sein.

Warnhinweise mit Prangerwirkung: Risiken für Unternehmen

Ein Warnhinweis Jameda oder Trustpilot entfaltet eine klare Außenwirkung: Für Leser sieht der Hinweis wie eine offizielle Rüge aus. Das Unternehmen wird damit öffentlich an den digitalen Pranger gestellt – auch wenn die betroffenen Bewertungen möglicherweise zu Recht entfernt wurden oder der Verdacht unzutreffend ist.

Kleine und mittlere Unternehmen sind von derartigen Warnhinweisen besonders betroffen. Anders als bei normalen Nutzerbewertungen stammt der Warnhinweis direkt vom Plattformbetreiber selbst – und erhält damit einen offiziellen, objektiven Anstrich. Die Folge: potenzielle Patienten oder Kunden schrecken zurück.

Gleichzeitig betonen die Plattformen, dass ohne transparente Hinweise auf Bewertungsmanipulation die Glaubwürdigkeit der gesamten Plattform leidet. Das OLG Frankfurt hat in einem Beschluss betont, dass ein Warnhinweis zulässig sein kann, wenn die journalistischen Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.

Warnhinweis Jameda – Gerichtsurteile und Praxisbeispiele

Jameda markiert seit 2018 auffällige Ärzteprofile mit Warnhinweisen, wenn es Hinweise auf gekaufte oder gefälschte Bewertungen gibt. Die typischen Fälle betreffen Bewertungen von Agentur-IP-Adressen oder anderen manipulativen Mustern. Die betroffenen Ärztinnen und Ärzte werden zunächst zur Stellungnahme aufgefordert – und erhalten bei fehlender Entkräftung einen Warnhinweis auf ihrem Profil.

Im Beitrag „Jameda stellt Ärzte an den Pranger“ haben wir die Problematik eines solchen Warnhinweises bei Jameda ausführlich beleuchtet.

Die Gerichte bewerten die Praxis uneinheitlich: Während das LG Kassel (Az. 10 O 703/20) einen Warnhinweis Jameda als unzulässig einstufte, bestätigte das OLG Frankfurt (Az. 16 W 37/20) in einem anderen Fall die Rechtmäßigkeit. Ausschlaggebend waren der konkrete Verdacht, die vorherige Anhörung und die neutrale Formulierung des Warntextes. Fazit: Ein Warnhinweis Jameda ist zulässig, wenn er auf belegbaren Tatsachen beruht und fair ausgestaltet ist.

Warnhinweis Trustpilot – aktuelle Rechtsprechung

Auch Trustpilot versieht verdächtige Unternehmensprofile mit einem Warnhinweis. Meist wird dies mit ungewöhnlichen Bewertungsmustern, etwa einem plötzlichen Anstieg positiver Rezensionen, begründet. Der Warnhinweis Trustpilot verweist oft pauschal auf Verstöße gegen die Richtlinien, ohne konkrete Bewertungen zu benennen.

Ein deutsches Gericht untersagte 2024 per einstweiliger Verfügung einen solchen Warnhinweis Trustpilot, da dieser für den Durchschnittsnutzer wie eine erwiesene Tatsache wirkte – obwohl Trustpilot keine aktuellen Belege vorlegen konnte. Zudem war der Warnhinweis weiter aktiv, obwohl die beanstandeten Bewertungen längst entfernt waren.

Das Gericht stellte fest: Ein Warnhinweis Trustpilot ist nur zulässig, wenn die Plattform einen konkreten, aktuellen und belegbaren Anlass hat – andernfalls verletzt der Hinweis das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des betroffenen Unternehmens.

Fazit: Was Unternehmen bei Warnhinweisen tun sollten

Ein Warnhinweis auf Jameda oder Trustpilot ist nicht automatisch rechtswidrig – aber auch keinesfalls immer zulässig. Für die rechtliche Bewertung kommt es auf den konkreten Einzelfall an: Gibt es objektive Anhaltspunkte? Wurde der Betroffene gehört? Ist der Text sachlich und transparent formuliert?

Plattformen sind gut beraten, bei Warnhinweisen äußerste Sorgfalt walten zu lassen. Unternehmen wiederum sollten Warnhinweise nicht einfach hinnehmen. Häufig bestehen gute Aussichten, sich erfolgreich juristisch zu wehren – insbesondere wenn der Warnhinweis voreilig oder pauschal erfolgt ist.

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