LG Köln erlässt einstweilige Verfügung gegen WDR wegen haltloser Vorwürfe gegen Bauträger
Das Landgericht Köln (LG Köln, Beschluss v. 15.7.2021, Az. 28 O 248/21, nicht rechtskräftig) hat dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) unwahre, herabsetzende Berichterstattung zu Lasten eines Bauträgers verboten.
Der konkrete Beitrag muss nun auch aus der „ARD-Mediathek“ entfernt werden.
Tendenziöse Berichterstattung über Bauprojekt
Dem im Rahmen der WDR-Servicezeit ausgestrahlten Fernseh-Beitrag lag die jahrelange Unterbrechung eines Bauprojekts zugrunde, die alle Beteiligten – sowohl den Bauträger als auch die privaten Hausbauer – naturgemäß vor erhebliche organisatorische und finanzielle Probleme stellte.
Grund für die Verzögerung war die Weigerung der Stadt, die betroffenen Gebäude an Frischwasser anzuschließen, obwohl eine rechtskräftige Baugenehmigung für das Vorhaben vorlag.
Stadt verweigert Wasseranschluss trotz Baugenehmigung
Offensichtlich ein handfester Skandal. Der aber trotz der eindeutigen Sach- und Rechtslage nach dem Plan des „Investigativjournalisten“ des WDR (der nicht zufällig mit dem Rechtsanwalt der betroffenen Hausbauer zusammenarbeitete) nicht der Stadt angelastet, sondern dem Bauträgerunternehmen „in die Schuhe geschoben“ werden sollte.
Von der Geschichte des gierigen Unternehmers, der sich auf Kosten von privaten Häuslebauern bereichern will, versprach man sich offenbar mehr Aufmerksamkeit und Klickzahlen, als von einer Geschichte unter vielen, in der sich öffentliche Amtsträger rechtswidrig verhalten.
Haltlose Vorwürfe gegen Unternehmer
Aber damit nicht genug.
Zusätzlich wurde der Eindruck erweckt, dass der Bauträger die Misere nicht nur verursacht habe, sondern die finanzielle Notlage der Käufer, die nicht an ihre Immobilien kamen, ausnutzen wollte. Er habe ihnen eine zusätzliche Zahlung abnötigen wollen, falls sie die nicht vollständig fertig gestellten Immobilie gegen Zahlung des bis dahin fälligen, dem Baufortschritt entsprechenden Restbetrags, übernehmen wollten.
Ein ebenso schwerwiegender wie haltloser Vorwurf und damit ein eindeutiger Verstoß gegen das (Unternehmer-)Persönlichkeitsrecht, den das Unternehmen nicht auf sich sitzen lassen konnte.
Es drohen bis zu 250.000 € Geldstrafe oder Haft
Die Wiederholung dieser Unterstellung hat das Landgericht Köln dem WDR nun wegen besonderer Dringlichkeit per einstweiliger Verfügung ohne mündliche Verhandlung verboten. Der WDR muss sich sofort an dieses Verbot halten. Der konkrete Beitrag muss aus der „ARD-Mediathek“ entfernt werden.
Im Falle der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft (LG Köln, Beschluss v. 15.7.2021, Az. 28 O 248/21, nicht rechtskräftig). Der WDR kann gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen.
Ansprüche auf Schadensersatz gegen den WDR und insbesondere auch gegen den verantwortlichen „Investigativjournalisten“ werden zur Zeit geprüft.
Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei LHR:
“Eine Sendeanstalt des öffentlichen Rechts ist als mit öffentlichen Mitteln und einem gesetzlichen Auftrag ausgestattetes Medium ganz besonders zur Zurückhaltung und Sorgfalt verpflichtet. Vor dem Hintergrund der diffusen Sachverhaltsdarstellung und der offensichtlichen Verflechtung zwischen Journalist und Rechtsanwalt ist es schon nicht nachvollziehbar, dass es die Sendung es überhaupt in das Programm des namhaften Senders geschafft hat. Sensationslüsterne und unsachliche Berichterstattung sollte der Öffentliche Rundfunk dem Boulevard überlassen, auch wenn die Story noch so verführerisch ist.
Jedenfalls unwahre Behauptungen haben nichts in der Berichterstattung zu suchen, insbesondere, wenn damit schwerwiegende geschäftsschädigende Vorwürfe transportiert werden. Dies auch in eigenem Interesse des Senders. Denn unwahre Berichterstattung kann erhebliche (Ruf-)Schäden verursachen, die beseitigt bzw. ersetzt werden müssen.”
Offenlegung: Unsere Kanzlei hat die Antragstellerin vertreten.