Nichts zu holen?
Aus dem Schreiben einer Schuldnerberatung:
„Herr X hat ein Studium abgeschlossen und befindet sich zurzeit in einer Promotionsphase. Er bezieht Leistungen nach dem SGB II (ALG II-Hartz IV). Unter anderem auch aus einer zeitweisen ehemaligen Selbstständigkeit resultieren ca. 500.000,00 EUR. Er ist bereits zur eidesstattlichen Vermögensversicherung geladen.“