Nicht näher begründete Prangerwirkung und geringes Informationsinteresse reichen zur Annahme eines Unterlassungsanspruchs bezüglich der Veröffentlichung von E-Mails nicht aus
Das Bundesverfassungsgericht hat unter dem 18.02.2010 (BVerfG, Urteil v. 18.02.2010, Az. 1 BvR 2477/08) abermals zwei Entscheidungen der so häufig kritisierten Gerichte…