Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Preisparität bei Amazon – Die Preise sind jetzt gleicher!

Ihr Ansprechpartner

Die Kanzlei Damm berichtete schon:

Bei Amazon wird der Grundsatz der Preisparität eingeführt. Das bedeutet, dass Verkäufer die ihre Waren bei Amazon anbieten, außerhalb von Amazon keinen geringeren Preis im Fernabsatzhandel verlangen dürfen. Wer also bei Amazon und zusätzlich auf einer eigenen Homepage anbietet darf auf der eigenen Homepage nicht billiger anbieten als bei Amazon. Sollte er es doch versuchen dann wird er „das Recht auf Amazon.de zu verkaufen, verlieren“.

Im Gegensatz dazu ist es erlaubt, bei Amazon einen günstigeren Preis zu verlangen als auf der eigenen Homepage. Das nennt Amazon „Parität“.

Der Begriff Parität stammt aus dem Lateinischen und bedeutet gleich oder gleich stark. Die Preise müssen jetzt gleich sein. Oder günstiger. Das ist keine Parität.

Alle Tiere sind gleich.
Aber manche sind gleicher.

Alle Preise sind gleich.
Bei Amazon sind manche sogar gleicher.

Hauptsache die Beobachter können noch unterscheiden, wer Mensch und wer Schwein ist. Das war jedenfalls das Problem mit den gleicheren Tieren bei George Orwell. (ro)

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht