Raubkopierer muss 2300 Euro Strafe zahlen
Der zuständige Amtsrichter betonte, dass er die Einstellung vor allem für gerechtfertigt halte, da auf den Mann empfindliche zivirechtliche Schadensersatzansprüche zukämen. Zudem betonte er, dass es diesbezüglich wohl kein großes Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung gebe.
2.300,00 € Strafe für einen Familienvater?
Wenn das unsere Justizmisterin erfährt, gibt es wahrscheinlich mal wieder ordentlich Ärger für alle Beteiligten. Versucht Frau Zypries doch gerade, die armen Mütter, Väter und Kinder vor den fiesen Urheberrechtsverfolgern zu schützen bzw. die finanziellen Folgen für einen Urhebrrechtsverstoß „Privater“ auf 50,00 € zu beschränken.
Der vorliegende Fall zeigt meines Erachtens die mangelnde praktische Relevanz der geplanten Zypries-Regelung. Die Folgen eines Urheberrechtsverstosses erschöpfen sich nun einmal nicht in den Anwaltskosten für die Abmahnung. Zum Unterlassungsanspruch kommen nämlich immense Auskunfts- und Schadensersatzansprüche oder eben, wie hier, sogar Geldbußen hinzu.
Es überrascht nicht, dass ein juristischer Laie den Vorschlag der Justizministerin aus Unwissenheit beklatscht. Ärgerlich ist es aber, wenn die Justizministerin, die selbst Juristin ist, diese Unwissenheit der Menschen zu ihrem politischen Vorteil ausnutzt. Anstatt vor unbedachten Urheberechtsverletzungen und deren Folgen zu warnen, doktort man an den im Vergleich zu dem insgesamt drohenden Ungemach eher geringen Kosten der „Abmahnung“ herum.
Aber vielleicht wollen es auch alle Beteiligten so. Politiker werden schließlich auch von jemandem gewählt. Auf anderen Gesetzesbaustellen wird es ja auch nicht anders gemacht: Viel Reden, ein bisschen was fürs Herz, ein bisschen notdürftige Kosmetik, dann ist die Legislaturperiode auch schon wieder vorbei….(la)