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Recht auf Vergessen? – Konsequenzen des EuGH-Urteils

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Der EuGH hat am 13.05.2014 sein Urteil in Sachen Google ./. Gonzalez verkündet. Der Streit über das Recht auf Vergessen ist damit beendet.

Aber wie geht es weiter?

Welche Konsequenzen hat das Urteil für uns?

Die unseres Erachtens wichtigsten Eckpunkte des Urteils sind folgende:

  • Ansprüche gegen Google können gegen eine deutsche Tochtergesellschaft von Google geltend gemacht werden.
  • Es ist nicht notwendig, zunächst die Löschung der originären Inhalte auf der Ursprungsseite zu beseitigen. Es ist noch nicht einmal notwendig, diesen Seitenbetreiber überhaupt in Anspruch zu nehmen. Die Inanspruchnahme von Google ist auch nicht davon abhängig, dass ein Schaden entstanden ist oder ob die Ursprungsinformation rechtswidrig ist.
  • Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf personenbezogene Daten. Eine Aufnahme in Suchmaschinen ist nur dann erlaubt, wenn die Daten
    1. nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden
    2. für festgelegte eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben wurden und nicht in einer mit diesen Zweckbestimmungen nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden
    3. den Zwecken entsprechen, für die sie erhoben/weiterverarbeitet wurden, für diese Zwecke erheblich sind und nicht darüber hinausgehen
    4. sachlich richtig und wenn nötig auf den neuesten Stand gebracht sind

nicht länger als es für die Realisierung der Zwecke, für die sie erhoben/weiterverarbeitet werden erforderlich ist, in einer identifizierenden Art und Weise aufbewahrt werden.

Aus der Entscheidung ein konkretes Recht auf Vergessen abzuleiten ist zu weitgehend.

Sie ebnet jedoch in prozessualer Hinsicht einige Wege und bietet Anlass zur Hoffnung, dass auch dem Internet nach und nach ein geregeltes Vergessen beigebracht werden kann. Man sollte nämlich nie aus den Augen verlieren, weshalb die Datenverarbeitung erfunden wurde. In der Richtlinie 95/46 heißt es deshalb auch so schön:

„Die Datenverarbeitungssysteme stehen im Dienste der Menschen; sie haben, ungeachtet der Staatsangehörigkeit oder des Wohnortes der natürlichen Personen, deren Grundrechte und –freiheiten und insbesondere deren Privatsphäre zu achten und … zum Wohlergehen der Menschen beizutragen.“

Wer noch ein paar Minuten in das interessante Thema investieren möchte findet in der Mediathek des Deutschlandradios mehrere interessante Beiträge zu dem Thema, unter anderem ein Interview mit der Autorin. (Mediathek vom 13.05.2014, 23.12 Uhr – Das war der Tag – komplette Sendung, ab ca. Minute 13)

(ro)

Bild: © freshidea – Fotolia.com

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