Rechtswidrige Facebookseiten löschen – es geht doch!
Vor einer Woche konnten wir einer Mandantin eine erfreuliche Mitteilung machen.
Facebook hatte ein rechtswidriges Profil, das im Namen einer bekannten Schauspielerin angelegt worden war, gelöscht, nachdem zunächst gar nicht und in der Folgezeit ablehnend reagiert worden war.
Kein Profil sondern Seite
Die Besonderheit im Fall bestand darin, dass es sich bei der Seite nicht um ein gefälschtes persönliches Profil (Facebook nennt das „Betrügerprofil“) gehandelt hatte, sondern um eine „Fanseite“, die aber aufgrund der konkreten Gestaltung den Eindruck entstehen ließ, dass unsere Mandantin dort selber Nachrichten verfasste.
Menschen sind rar bei Facebook
In einem solchen Fall kommt man mit dem weitgehend automatisierten Meldeprozess bei Facebook nicht weiter, da für eine Überprüfung natürlich ein Mensch erforderlich wäre, der vor dem Hintergrund der über 1 Milliarde Mitglieder – verständlicherweise – oft nicht zur Verfügung steht.
Abmahnung und Gerichtsverfahren: Nicht immer die beste Lösung
Sicher: Man hätte auch nach der ersten schriftliche Aufforderung eine gerichtlich durchsetzbaren Anspruch unmittelbar gegen Facebook gehabt, da Facebook nach Kenntnis eines Verstoßes unverzüglich löschen muss. Gerade bekannten Persönlichkeiten ist es aber natürlich lieber, die Angelegenehit ohne Abmahnung und Gerichtsverfahren zu lösen, insbesondere um nicht als „Spielverderber“ dazustehen.
Wie man es schafft im Dickicht von automatisierten und mit „Lillie“ und „Paul“ unterzeichneten E-mails doch zum Erfolg zu kommen? Berufsgeheimnis!;-)
Sprechen Sie uns bei Fragen einfach an! (la)