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Focus Markenrecht
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Schutzzeichen im Markenrecht – Was bedeuten ™ und ® ?

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1. Was bedeutet ™ (TM)?

Das kleine hochgestellte ™ „TM“ stammt aus dem angloamerikanischen Rechtsraum und wird dort bei Zeichen verwendet, die noch nicht amtlich registriert sind („Unregistered Trademark“), für die man aber vorläufig einen erhöhten Rechtsstatus beanspruchen möchte.

Da ein solches Konstrukt dem deutschen Recht fremd ist, kann das Führen des Zeichens als Hinweis auf eine erfolgte Markeneintragung missverstanden und von der Konkurrenz als Wettbewerbsverstoß aufgefasst werden.

2. Was bedeutet ®?

Das ®-Symbol steht für „Registered Trademark“ und darf deswegen ausschließlich im Zusammenhang mit bereits eingetragenen Markenzeichen geführt werden.

Der einfachste Weg zur Erlangung des markenrechtlichen Schutzes ist die Eintragung des gewünschten Zeichens, beispielsweise als Wort– oder Bildmarke in das Markenregister.

Erforderlich ist also grundsätzlich die Einhaltung einer Reihe von Formalien, die mit kompetenter Hilfe leicht überwunden werden können. Nicht ausreichend ist hingegen, das Markenzeichen lediglich mit den Zeichen ™ oder ® zu versehen. Die Anbringung dieser Symbole begründet für sich genommen keinen markenrechtlichen Schutz. Sie sind vielmehr dazu da, auf den bereits bestehenden Schutzstatus hinzuweisen, und dienen damit den Warnzwecken bzw. – wenn man auf die interessierte Kundschaft abstellt – erfüllen eine Werbefunktion.

Zur Vermeidung eines Irreführungsvorwurfs ist darauf zu achten, dass die angeführten Schutzzeichen ihrer Bedeutung entsprechend verwendet werden.

Über einen solchen Fall hatte kürzlich das Kammergericht Berlin zu entscheiden. Mit Beschluss vom 31.05.2013 – 5 W 114/13 – stellte der Senat jedoch fest, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung regelmäßig dann nicht anzunehmen sein wird, wenn die Markeneintragung zumindest schon beantragt wurde. Jedenfalls in diesen Fällen könne die Verwendung des TM-Symbols nicht beanstandet werden. (pu)[:]

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