Die Lümmel von der ersten Bank – Suspendierung wegen heimlicher Aufnahmen gerechtfertigt
In meiner Schulzeit wurde ich nicht nur einmal suspendiert.
Während des Unterrichts haben meine Klassenkameradin und ich uns im Schrank versteckt, Ausflüge zum nahegelegenen Supermarkt gemacht oder einfach lieber im Schulgarten entspannt, statt zum Matheunterricht zu gehen. In der neugewonnenen Zeit haben wir dann über Jungs gequatscht oder ein Nickerchen gemacht.
Handys oder Smartphones gab es damals noch nicht, Fotos von seinem Schwarm waren eigentlich nur im Rahmen einer Klassenfahrt zu bekommen, wenn die Lehrerin mit ihrer neuerworbenen Digitalkamera zufällig alle Schüler abgelichtet hat. Das Foto war dann ein rares Gut und wurde sorgsam ins Briefbuch mit der besten Freundin geklebt.
Instagram, Snapchat und Facebook sind Lebensrealität für Schüler und Schülerinnen
Das ist heutzutage anders. Jeder Schüler zwischen 10 und 18 hat von sich selbst 20.000 Fotos auf dem Smartphone, die er bereitwillig mit der Öffentlichkeit teilt. Instagram, Snapchat, Facebook…so entstehen nach und nach detaillierte Fotoalben aus allen Entwicklungsphasen eines Teenagers. Dass manche Menschen damit nicht so einverstanden sind, mussten zwei Schüler aus Berlin nun schmerzlich feststellen.
Statt verhassten Lehrkräften ein Furzkissen unterzujubeln oder Papierkügelchen Richtung Tafel zu schmeißen, fotografierten und filmten die Schüler ihre Lehrer heimlich, schickten die Videos und Fotos weiter und sorgten somit dafür, dass diese Inhalte mit sexistischen und beleidigenden Kommentaren versehen auf Instagram landeten.
Schüler neun Tage suspendiert
Die Schulleiterin der Berliner Gesamtschule suspendierte die Schüler für neun Tage vom Unterricht – und bekam nun vom Verwaltungsgericht (VG) Berlin in zwei Eilverfahren recht. Ziel der Schüler sei laut VG Berlin gewesen, die Lehrkräfte „öffentlich bloßzustellen“ und das „geordnete Schulleben“ zu stören. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Der Beitrag stammt von unserer freien Autorin Katharina Reber. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.