Bei Antrag auf Unterlassung der Löschung von Beiträgen auf sozialen Medien liegt örtliche Zuständigkeit beim Wohnsitz des Antragsstellers
Einem aktuellen Beschluss des Frankfurter Landgerichts nach ist beim Antrag auf Unterlassung der Löschung von Meinungsäußerungen auf sozialen Medien das Gericht am Wohnsitz…