Beitragsreihe Sportrecht: Hilfestellungen des DFB – Mustervertrag für Vertragsspieler
Da man heute im Fußball nicht nur im Profibereich, sondern auch im Junioren- oder Amateurbereich Geld verdient, sind vertragliche Richtlinien wichtig, um allen Parteien eine gute Basis zu bieten, auf der faire Verträge geschlossen werden können. Der DFB hat es sich zur Aufgabe gemacht, Hilfestellungen für Vereine und Spieler zu geben. Daher gibt es einen Mustervertrag für Vertragsspieler, die mindestens 250€ verdienen. Wir haben uns einige Paragraphen angesehen.
Der Mustervertrag versteht sich als unverbindlicher Vorschlag
Der DFB hat mit dem Mustervertrag für Vertragsspieler einen Entwurf vorgelegt, der Vertragsabschlüsse in der Praxis deutlich vereinfacht und auf ein gesundes Fundament stellt. Dennoch versteht sich der Mustervertrag als unverbindlicher Vorschlag, der im Einzelfall angepasst werden kann und auch rechtlich zu überprüfen ist.
„Der Mustervertrag für Vertragsspieler versteht sich als unverbindlicher Vorschlag. Er wurde mit großer Sorgfalt verfasst. Dennoch kann keine Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der einzelnen Bestimmungen übernommenwerden.“ (DFB-Mustervertrag)
§ 1: Satzungen und Leistungspflicht
Paragraph 1 des Mustervertrages bezieht sich auf Pflichten des Spielers. Der Spieler erkennt dort zunächst – genau wie im Muster des Fördervertrages – die Satzungen von DFB und FIFA an. Darüber hinaus erklärt er sich mit der Leistungspflicht einverstanden, „an allen Spielen und Lehrgängen am Training – sei es allgemein vorgesehen oder sei es besonders angeordnet -, an allen Spielerbesprechungen und sonstigen der Spiel- und Wettkampfvorbereitung dienenden Veranstaltungen teilzunehmen.“
Neben der Pflicht, auf Spielmanipulation oder Sportwetten, die den eigenen Verein betreffen, zu verzichten, verpflichtet sich der Spieler laut Mustervertrag auch, „während seiner Tätigkeit für den Verein (Spiele, Training, Reisen, offiziellen Anlässen) auf Wunsch des Vereins ausschließlich die zur Verfügung gestellten Vertragsprodukte des Ausrüsters zu tragen.“ Diese Paragraphen sind in einer ähnlichen Art und Weise auch im Muster des Fördervertrages zu finden.
§ 2: Verwertung der Persönlichkeitsrechte
Nach dem Mustervertrag für Vertragsspieler gestattet der Spieler „dem Verein die Verwertung seiner Persönlichkeitsrechte, soweit sein Vertragsverhältnisals Spieler berührtwird, und erklärt,dieses Recht keinem anderen eingeräumtoder übertragen zu haben.“ Die Verwertungsrechte beziehen sich dabei auf gegenwärtige Multimedia-Anwendungen (Internet, Online-Dienste, PC-Spiele), besonders in Bezug auf die Verbreitung von Spielszenen. Soweit vertraglich nicht anders geregelt, stehen die aus der Werbung erzielten Erlöse ausschließlich dem Verein zu.
§ 7: Vergütung
Der Verein ist verpflichtet, dem Vertragsspieler die Mindestsumme von 250€ zu zahlen. Dazu können – je nach Absprache – Prämien für Einsätze, Punkte oder weitere persönliche Leistungen wie Tore verhandelt werden. Diese Zahlungen sind aber erst im Profibereich üblich. Zusätzlich kann ein Spieler weitere steuerfreie Leistungen beziehen, zum Beispiel Verpflegungspauschalen oder Kilometergeld.
Fazit
Der DFB-Mustervertrag für Vertragsspieler, der in vielen Aspekten Ähnlichkeiten mit dem Fördervertrag für Minderjährige aufweist, ist ein unverbindlicher Vorschlag des Verbandes, um die Zusammenarbeit von Vereinen und Spielern zu vereinfachen und auf ein solides Fundament zu stellen. Im Einzelfall gilt es jedoch, die Paragraphen auf ihre Rechtswirksamkeit zu prüfen und bei Bedarf anzupassen.
Dieser Beitrag ist der dritte von insgesamt drei Artikeln des zweiten Teils unserer neuen Beitragsreihe zum Sportrecht. Nachdem wir uns in dem ersten Teil der Beitragsreihe mit Ausrüsterverträgen beschäftigt haben, behandeln wir in dem zweiten Teil die Förderverträge bzw. Musterverträge des DFB. Die Artikel des zweiten Teils unserer Beitragsreihe werden im Wochentakt jeweils donnerstags um 08:00 Uhr veröffentlicht.