Beitragsreihe Sportrecht: Bindung aufstrebender Talente – Was ist ein Fördervertrag und welche Regelungen enthält er?
Spieler aus dem eigenen Nachwuchs werden für Profiklubs heute immer wichtiger. Das Scouting beginnt immer früher, den Vereinen wird es immer wichtiger im Leistungsbereich der NLZ konkurrenzfähig aufgestellt zu sein. Um die vielversprechendsten Talente langfristig zu binden, gibt es im Junioren-Bereich sogenannte Förderverträge. Diese machen die jungen Talente zu Vertragsspielern und beinhalten Rechte und Pflichten der Vereine und Spieler. Förderverträge sind somit ein wichtiges Element auf dem Weg Profi zu werden.
DFB-Mustervertrag gibt Rahmenbedingungen vor
Um Vereine und Spieler gleichermaßen zu unterstützen, hat der DFB einen Mustervertrag entwickelt, der die Thematik der Förderverträge verbandsseitig behandelt. Damit ist sichergestellt, dass die Nachwuchsspieler rechtliche Sicherheit haben und sich auf ihre Leistung fokussieren können. In dem Fördervertrag ist die Zusammenarbeit zwischen den Nachwuchsspielern und dem Verein schriftlich geregelt. In Förderverträgen werden zudem Aspekte wie Regelungen zu Sponsoren oder Ausrüstern vertraglich fixiert, um Streitpunkte erst gar nicht entstehen zu lassen.
Rechte und Pflichten des Spielers
Da es darum geht, den Spieler – also seine sportliche Leistungsfähigkeit – langfristig an den Verein zu binden, ist ein wesentlicher Baustein der Vereinbarung, dass die Spieler ihre Leistungsfähigkeit uneingeschränkt für den Klub zur Verfügung stellen. Das heißt, dass sie an allen Trainingseinheiten teilnehmen, sich gesund und nach den Vorgaben des Vereins ernähren und keine Handlungen unternehmen, die ihre Leistungsfähigkeit einschränken. Hier könnte man zum Beispiel an eine lange Partynacht vor einem Pflichtspiel denken oder an riskante sportliche Aktivitäten in der Freizeit.
Gleichzeitig verpflichten sich Spieler, die einen Fördervertrag unterschreiben, an allen Trainingseinheiten oder Maßnahmen des Vereins teilzunehmen und sich – zum Beispiel im Falle einer Verletzung – nur in Abstimmung mit den Vereinsärzten behandeln zu lassen.
Weitere Verhaltenspflichten: Anti-Doping und Spielmanipulation
Im Rahmen eines Fördervertrages werden zudem weitere Pflichten von den Spielern eingefordert, bei deren Verstoß die Verträge sogar gekündigt werden können. Zum einen verpflichten sich die Nachwuchsspieler, nicht gegen Anti–Doping-Richtlinien zu verstoßen. Dies geht einher mit der Anerkennung der Regularien des DFB, der UEFA und FIFA sowie Bestimmungen der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA). Außerdem ist es ihnen verboten, auf Spielergebnisse oder –platzierungen, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Klub stehen – zu wetten oder ihr für Sportwetten nutzbares Insiderwissen an Dritte weiterzugeben.
Pflichten des Vereins
Um die Nachwuchsspieler auf ihren Weg zu unterstützen, verpflichtet sich der Verein, bestmögliche Bedingungen für die sportliche Entwicklung zu schaffen. Dazu unterhält der Verein ein Nachwuchsleistungszentrum nach den Richtlinien des DFB und der DFL. So ist sichergestellt, dass sie immer unter professionellen Bedingungen trainieren können.
Für seine Leistungen erhält der Spieler eine monatliche Vergütung. Wie hoch diese ist, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Außerdem kümmert sich der Verein, in Absprache mit dem Spieler, um eine unter pädagogischen Gesichtspunkten sinnvolle Betreuung und Unterbringung– z.B. in einem Internat oder bei Gasteltern. Dieses Bemühen findet aber – nach dem neuen DFB-Mustervertrag – nur im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und Kapazitäten des Klubs statt.
Bildung und Plan B als wichtiger Faktor
Eine große Bedeutung sollte im Rahmen der Förderverträge auch der Bildung zukommen. Der Spieler verpflichtet sich, seinen schulischen oder beruflichen Ausbildungsmaßnahmen selbstständig und gewissenhaft nachzukommen. Um den Spieler dabei bestmöglich zu unterstützen, sollten Vereine funktionierende Kooperationen mit Schulen haben, damit der Spieler das Training und den Unterricht bestmöglich miteinander vereinbaren kann.
Dieser Beitrag ist der erste von insgesamt drei Artikeln des zweiten Teils unserer neuen Beitragsreihe zum Sportrecht. Nachdem wir uns in dem ersten Teil der Beitragsreihe mit Ausrüsterverträgen beschäftigt haben, behandeln wir in dem zweiten Teil die Förderverträge bzw. Musterverträge des DFB. Die Artikel des zweiten Teils unserer Beitragsreihe werden im Wochentakt jeweils donnerstags um 08:00 Uhr veröffentlicht.