Streit um Affen-Selfies ist beendet
Gut, der Streit ist beigelegt – aber die wichtigste Frage rund um die inzwischen schon legendären „Affen-Selfies“ bleibt unbeantwortet: Können Tiere in den USA Urheberschutz in Anspruch nehmen, Schadensersatz fordern und Gegebenenfalls auf Unterlassung klagen, um die eigenen Rechte zu wahren?
Der Affe Naruto hatte offenbar Spaß daran, eine von einem britischen Tierfotografen aufgestellte Kamera zu bedienen und eine ganze Reihe beeindruckender Selfies zu schießen – mitten im indonesischen Urwald. Die Veröffentlichung der Bilder konnte David Slater nicht steuern und die Aktion lief vollends aus dem Ruder. U.a. Wikipedia scherte sich wenig um vermeintlichen Urheberschutz und ließ eine Veröffentlichung unter entsprechender (vermeintlicher) Lizenz zu. Damit öffneten sich wirklich alle Tore und Naruto fand sich auf T-Shirts, Kaffeetassen und zigfach vervielfältigt im Internet wieder. Die Krone setzte allerdings die Tierschutz-Organisation PETA der Sache auf: Sie verklagte Slater im Namen des Affen auf Schadensersatz vor einem US-amerikanischen Gericht.
Rechtsanwalt Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Leider haben sich die Parteien verglichen, sodass die eigentliche Kernfrage nach den Persönlichkeitsrechten von Tieren in Bezug auf das US-Recht vom 9th U.S. Circuit Court of Appeals in San Francisco letztlich unbeantwortet bleibt. In Deutschland wäre der Fall allerdings klar: Tiere sind rechtlich Sachen und können aufgrund des urheberrechtlichen Schöpferprinzips keine Urheberrechte erwerben.“
PETA zog die Klage zurück und der Fotograf versprach, 25 % aller Einnahmen aus der Vermarktung der Fotos an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Auch die Rolle von Wikipedia bleibt in der juristischen Bewertung leider unbehandelt. Denn wenn der Affe nicht Rechteinhaber ist, sind die Fotos gemeinfrei und gehören damit niemandem. Lampmann: „Wikipedia hat mit der Lizensierung Fakten geschaffen, die einer juristischen Prüfung nicht standhalten.“
Das große Geschäft werden weder Narutro noch der Fotograf in Zukunft machen. Obwohl der Fall juristisch klar sein mag: Die Motivation von PETA als Tierschutzorganisation ist nachvollziehbar. Der Vorstand von PETA Deutschland e.V. teilt in einer Stellungnahme an die Kanzlei LHR mit, dass es PETA bei der Aktion nicht um ein Mehraufkommen von Spenden gegangen sei:
„Hier geht es um etwas ganz grundsätzliches, nicht um Spenden. Mit diesem Thema generieren sie keine Spenden. Wir müssen endlich davon wegkommen, Tiere als Ware zu sehen sondern als Mitgeschöpfe mit eigenen Rechten. Und wenn das US copyright Gesetz eben nicht explizit Tiere ausschließt, dann ist es Recht und Pflicht einer Tierrechtsorganisation, in dem Fall von PETA USA, dieser Sache nachzugehen.”