Urteil in Raubkopierer-Fall – ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung
Dass Urheberrechtsverletzungen keine Kavaliersdelikte sind und sogar mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden können (§ 106 UrhG), wird von vielen Filesharing-Usern verdrängt.
Das Amtsgericht Ludwigshafen hat nun durch rechtskräftiges Urteil einen 42 Jahre alten Mann zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt und diese zur Bewährung ausgesetzt. Dies kann einer Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) vom 21.10.2011 entnommen werden. Der Tatvorwurf lautete zum einen auf gemeinschaftliches Betreiben eines Trackers, also dem organisatorischen Betrieb eines BitTorrent-Netzwerkes, zum anderen wurde dem Verurteilten die unerlaubte Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken nachgewiesen.
Vielleicht trägt das Urteil dazu bei, dass die User von Tauschbörsen, in denen illegal urheberrechtlich geschützte Filme, Musik und Software angeboten werden, ihre Einstellung in Bezug auf den Erwerb geschützter Werken überdenken. (cr)