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Focus Markenrecht
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Vermarktung von Fußballspielern: Der Torjubel als Marke

jubelposeDie Stars im Profifußball lassen ihre Rechte über Berater möglichst effizient vermarkten, um dadurch ihre Popularität auch außerhalb des Fußballplatzes weiter zu steigern und neben den Einnahmen aus ihren hoch dotierten Verträgen weitere Einnahmen in nicht unerheblicher Höhe zu generieren. Dagegen ist grundsätzlich nichts auszusetzen, soweit die sportliche Leistung nicht durch die übermäßige Wahrnehmung von Werbeterminen leidet. Festzustellen ist aber, dass einige der Profifußballer (und Vereine) bei ihren Werbeaktivitäten offensichtlich besser beraten werden als andere. Oftmals ist nämlich gerade nicht die Anzahl der Werbepartner entscheidend, sondern deren Positionierung und die damit einhergehende Übereinstimmung mit der Persönlichkeit des Fußballers. Authentizität ist dabei das Zauberwort.

Das Markenrecht spielt bei der richtigen Vermarktung eine entscheidende Rolle. Wird man bei der diesbezüglichen Vermarktung nicht von Spezialisten beraten, kommt es oftmals auch zu Enttäuschungen. So scheiteten verschiedene Weltstars im Profifußball mit unterschiedlichen Markenanmeldungen, mit welchen sie ihre Vermarktungsstrategien noch stärker ausweiten wollten. Andere Stars ließen sich zwar erfolgreich Marken eintragen, mussten aber später enttäuscht feststellen, dass der aus der Eintragung resultierende Schutzumfang verschwindend gering war.

Der aktuell meist diskutierte Fußballer der Welt, Gareth Bale, der mit einer Abösesumme von kolpierten 100.000.000,00 € frisch an die Spitze der Topstars im Weltfußball aufgestiegen ist, ist natürlich auch die neue Ikone am Fußballerwerbehimmel. Und dieser Stellung ist er sich – durch entsprechende Unterstützung seiner Berater – durchaus bewusst:

Gareth Bale will sich seinen Torjubel markenrechtlich schützen lassen. Diesbezüglich reichte er im März diesen Jahres einen Antrag auf Eintragung einer Bildmarke bei der IPO, dem Intellectual Property Office als britisches Pendant zum Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), ein. Der sehr treffsichere Waliser hat seinen speziellen Torjubel auf dem Platz bereits zu seinem Markenzeichen gemacht. Dabei formt er mit den Daumen und Zeigefingern beider Hände ein Herz. Diese Geste will er nun im Sinne eines Logos und in Verbindung mit seiner Rückennumer 11 als Marke schützen lassen. Ähnliches hat bereits der Top-Sprinter Usain Bolt mit seiner Siegerpose getan. Wir berichteten.

Auch gegen diese Form der Vermarktung ist zunächst einmal nichts einzuwenden, allein die entsprechenden Meldungen in den Medien versprechen ihm ja schließlich wieder eine erhöhte Aufmerksamkeit und damit einen weiteren kleinen Schritt in die Alleinstellung.

Die rechtliche Würdigung dieser Markenanmeldung steht wiederum auf einem anderen Blatt. Dass der neue Torjäger von Real Madrid durch die Markenanmeldung aber seinen tatsächlichen Jubel auf dem Platz nicht monopolisieren kann, um anderen Fußballern eine entsprechende Form des Torjubels zu verbieten, werden ihm seine findigen Berater mit Sicherheit erklärt haben. (Ha)

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