Wann Richter arbeiten
Wie lernte man noch so schön im Referendariat? Die erste Frage, die sich ein Richter angesichts einer Klage stellen müsse, lautet: „Warum ausgerechnet ich?“.
Damit sollte den angehenden Volljuristen unter Anspielung auf das Vorurteil des arbeitsscheuen Richters in eingängiger Weise beigebracht werden, vorrangig die Zulässigkeit einer Klage und zuerst die eigene Zuständigkeit zu prüfen.
Geradezu Lügen straft dieses Vorurteil der heute hier eingegangene folgende Aufsatz mit kurzer Prüfung der Rechtslage nebst Fundstellenzitat eines Richters des Amtsgerichts Berlin-Mitte dazu, weshalb er einen Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Köln an ihn für falsch hält und warum er entgegen der Auffassung des AG Kölns doch nicht zuständig sei. Die entsprechenden Hinweise zur angeblichen Unzuständigkeit des AG Kölns seien „lapidar“ und „unzureichend“. Der Beschluss vermittele daher den „Eindruck der Willkür“. Hört! Hört! Sogar manches Urteil fällt kürzer aus.
Da soll noch mal einer sagen, eine Krähe hackte der anderen kein Auge aus. Auch Arbeitsscheue kann man dem Mann aus Berlin nicht unterstellen, jedenfalls dann, wenn um den Versuch geht, Arbeit zu vermeiden. (la)