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Was macht eigentlich… Die 50-Euro-Abmahnung?

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Fast eineinhalb Jahre ist es her, als die Justizministerin die im Urheberrecht tätigen Anwälte kollektiv ausschimpfte und Maßnahmen ankündigte, um es dem Rechteinhaber endlich schwerer zu machen, seine Rechte mittels Anwalt durchzusetzen. Die Ministerialbürokratie erfand einen § 97a UrhG und kam auf die Idee, die „Abmahngebühr“ (warum eigentlich nur im Urheberrecht?) auf 50 Euro zu deckeln. Die Anwälte – wen wundert es? – waren nicht begeistert.
Um möglichst genau zu beschreiben, wann der Anwalt beim Gegner, der den Schaden verursacht hat, nur 50 Euro kassieren darf und bei dem hocherfreuten Rechteinhaber die volle Gebühr geltend machen kann, wählte man im Ministerium super konkrete Begriffe wie:

– in einfach gelagerten Fällen
– mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung
– außerhalb des geschäftlichen Verkehrs

damit die Gerichte auch viel Spaß bei der Lösung der Frage haben, wann man Abmahngebühren denn begrenzen muss. Die Regelung wurde paradoxerweise in den Vorschlag zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums geschmuggelt, die – wie der Name sagt – eigentlich die Stärkung der Rechte von Urhebern vorsieht. Nun hängt der Entwurf rum. Im Rechtsausschuss, wo fast alle Experten oder Lobbyisten den Abgeordneten erklärt haben, warum eine solche Regelung ziemlich unausgegoren ist, wenn man den Abmahnmissbrauch unterbinden will. Der Deutsche Journalisten-Verband, dem es eben um die beabsichtigte Stärkung der Urheberrechte geht, hat mal nachgefragt:

„Auf Anfrage des DJV teilte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages mit, dass der Gesetzentwurf noch nicht auf der Tagesordnung des Ausschusses stehe. Damit ist derzeit nicht absehbar, wann der Entwurf verabschiedet wird. Es sei nicht nachvollziehbar […] dass die notwendigen weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs seit der ersten Lesung im Bundestag im April noch nicht einmal terminiert seien.“

Also: abwarten und Tee trinken. Nicht, dass sich in Punkto Abmahnungen besonders viel ändern würde – aber wenn man schon populäre Vorschläge macht, sollte man die Abmahnsuppe doch nicht kalt werden lassen. (zie)

PM des DJV
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